Jolanda Spiess-Hegglin vor dem Kantonsgericht

Keystone-SDA

Zuger Kantonsgericht
Jolanda Spiess-Hegglin kämpft in ihrem Prozess gegen respektlose Medien

Am Mittwoch hat der Prozess im Fall Jolanda Spiess-Hegglin gegen den Medienkonzern Ringier begonnen. Die ehemalige Kantonsrätin ging durch ihre Anwältin zum Angriff über, derweil der Anwalt der Gegenpartei ständig von unzulässigen Vorbringungen sprach.

Marco Morosoli
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Die Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014 ist immer noch in aller Munde. An Heiligabend des gleichen Jahres veröffentlichte der «Blick» einen Artikel, der über eine mutmassliche sexuelle Begegnung zwischen Jolanda Spiess-Hegglin, damals Kantonsrätin der Alternative – die Grünen, und einem SVP-Kantonsrat berichtete. In der Folge erschienen zahlreiche Artikel in dieser Sache mit oft vermeintlichen Neuigkeiten. Während der SVP-Mann sich nach einer gewissen Zeit aus der Öffentlichkeit zurückzog, befindet sich Jolanda Spiess-Hegglin seitdem im steten Kampf wider die Persönlichkeitsverletzungen durch die Medien.

Nun begann am Mittwoch, 19. Januar, vor dem Zuger Kantonsgericht ein von Spiess-Hegglin lanciertes Verfahren gegen den Medienkonzern Ringier. Spiess-Hegglins Anwältin nahm fünf Artikel aus einem Pool von deren 165, die als Vorzeigeobjekte für die nach Meinung der Klägerin ehrverletzende Berichterstattung dienten. Damit soll der Beweis erbracht werden, dass die Zeitung «Blick» respektive der dahinter stehende Konzern durch die Art der Berichte die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt hat.

Wie viel sind Klicks wert?

Die Idee hinter dem Verfahren: Spiess-Hegglin will an die Zahlen gelangen, die aufzeigen, wie viel Gewinn der «Blick»-Herausgeber mit den Klicks erwirtschaftete. Der Ringier-Anwalt konterte die Versuche der klagenden Partei, über Klickraten verspätet zu einer Art Genugtuung zu kommen. Die Anwältin der Klägerin brachte frühere Fälle von solchen Klagen vor, welche die dieselbe Absicht gehabt hätten – und erfolgreich waren. Eine davon, Caroline von Monaco, sei bis an den obersten Europäischen Gerichtshof gelangt, um ihr Anliegen durchzuboxen.

Jolanda Spiess-Hegglin zielt in ihrer Prozessstrategie auf die Berichte über dieses Treffen, die im Nachgang erschienen. Kürzlich hat auch der SVP-Vertreter sich in der «Sonntags-Zeitung» – gemäss der Autorin des Artikels zum ersten Mal – seine Sicht der Dinge dargelegt. Die Anwältin von Jolanda Spiess-Hegglin erzählt dem Gericht von 165 Artikeln, die in der Zeitspanne von Dezember 2014 bis zum heutigen Tag erschienen seien. Davon hat die Rechtsvertreterin von Spiess-Hegglin deren fünf ausgewählt und so verpackt, dass anhand dieser Berichte im Ergebnis bekannt wird, wie viel Geld der Medienkonzern Ringier durch die Klicks in die eigene Kasse spülte. Um diesen Betrag beziffern zu können, ist die Klägerin jedoch auf das Wohlwollen der beklagten Partei angewiesen. Schnell war am Mittwoch klar, dass diese erhoffte Hilfeleistung ins Leere lief. Jetzt müssen eine Kantonsrichterin und ihre zwei Kollegen entscheiden, ob diese Betragsermittlung zwangshalber durch ihren Urteilsspruch durchzuführen ist.

Die Klägerin fordert eine hohe Summe

Der im Zentrum stehende Betrag, den die Klägerin Jolanda Spiess herausschlagen will, beziffert die «Neue Zürcher Zeitung» auf «einige hunderttausend Franken» für eine «schwere Persönlichkeitsverletzung». Diese Angabe hat die Zeitung der Klageschrift entnommen, welche ihr vorab zur Verfügung gestellt wurde. Doch diese hohe Forderung vermag den Ringier-Anwalt nicht aus der Ruhe zu bringen. In ruhigen Worten zerpflückte er die Argumentationskette der klagenden Partei. Er sprach unter anderem von «unzulässigen» und «unbewiesenen» Einwürfen der Gegenseite. Zudem bemerkte er: «Ein Zweierdelikt kann nicht nur von einer Partei verübt werden.» Dass die Diskussion über dieses Thema immer noch anhalte, dazu habe ja auch die Klägerin das Ihre beigetragen. Zudem erwähnte der Ringier-Rechtsvertreter immer mal wieder, dass dieser Klagepunkt eine «Nove» sei. Dieser Begriff stammt aus dem Schweizerischen Zivilprozessrecht. Dort steht in Artikel 229: «In der Hauptverhandlung werden neue Tatsachen und Beweismittel nur noch berücksichtigt, wenn sie ohne Verzug vorgebracht werden, und erst nach Abschluss des Schriftenwechsels oder nach der letzten Instruktionsverhandlung entstanden sind.» Will heissen, im Zivilprozess sind gewisse Gepflogenheiten einzuhalten. Die Entscheidung über diese Fragen dürfte bei der Richterin und ihren zwei Kollegen wohl zu Diskussionen führen.

Die heute als Netzaktivistin tätige Jolanda Spiess-Hegglin sagte im Anschluss an die Verhandlung:

«Ich will ein Urteil, sonst wiederholt es sich.»

Ihre Anwältin ist zuversichtlich, dass sie das Verfahren so weit treiben kann, dass die Gegenseite sich «einer schweren Persönlichkeitsverletzung» schuldig gemacht habe. Mehr noch: Sie glaubt, dass mit diesem Verfahren ein Präjudiz geschaffen werden könne. Dies in dem Sinne, dass die Medien sich bewusst sein müssten, dass es bei solchen Vorkommnissen immer um Menschen gehe.

Keine Einigung in Sicht

Der Anwalt der beklagten Partei Ringier wollte hinterher zum Verfahren nichts sagen. Seinem Plädoyer folgend, das er in freier Rede vortrug, befürchtet er keine Konsequenzen. Ein Beweis dafür, dass beide Parteien von einer allfälligen aussergerichtlichen Einigung wohl noch meilenweit entfernt sind.

Die Klägerin Jolanda Spiess-Hegglin (links) und Rechtsanwältin Rena Zulauf nach der Verhandlung im Zuger Kantonsgericht.

Die Klägerin Jolanda Spiess-Hegglin (links) und Rechtsanwältin Rena Zulauf nach der Verhandlung im Zuger Kantonsgericht.

Bild: Urs Flüeler/Keystone (19. Januar 2022)

Das dreiköpfige Kantonsgericht berät sich nun über das Urteil. Es wird den beiden Prozessbeteiligten schriftlich eröffnet. Aufgrund der vorgenannten Gegebenheiten scheint jetzt schon ziemlich klar, dass sich dereinst auch das Zuger Obergericht mit der Sache beschäftigen wird. Der Auslöser des Prozesses wird dann noch weiter in der Vergangenheit liegen.