Die Zugerin Jolanda Spiess-Hegglin wehrte sich vergebens gegen einen Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, widerrechtlich Personendaten veröffentlicht zu haben. Dies verstiess gegen die Order eines Gerichts.
Die Ankündigung zu einer Gerichtsverhandlung beim Zuger Strafgericht war bar jeder Dramatik. Der Vorwurf lautete «Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen.» Wie die Internetplattform «Zentralplus.ch» am Dienstag meldete, handelte es sich bei der Person, die gegen gerichtliche Anordnungen verstiess, um Jolanda Spiess-Hegglin.
Sie wehrte sich dabei gegen einen Strafbefehl, der sie verurteilte, weil sie in einem Tweet einen Namen nannte, den sie nicht hätte erwähnen dürfen. Es handelte sich um den Namen eines Mannes, der sie seit Jahren belästigt. Der Mann und Spiess-Hegglin hatten per Vergleich vereinbart, ihre Namen gegenseitig nicht mehr zu nennen und dies gerichtlich auch feststellen lassen. Auf den ersten Blick tönt es nach einer Lappalie. Allerdings machte sich Jolanda Spiess-Hegglin mit der Namensnennung des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig.
Die an vielen Fronten aktive Zugerin liess durch ihren Verteidiger erklären, dass sie eigentlich das wahre Opfer und nicht Täterin sei. Der Vorgang, der Jolanda Spiess-Hegglin schliesslich in Teufels Küche brachte, war die Veröffentlichung eines amtlichen Dokuments.
Spiess-Hegglin schwärzte Passagen, vergass dies aber bei dem Namen ihres Stalkers. Diese Unachtsamkeit führte nun dazu, dass der Einzelrichter in Strafsachen den Schuldspruch des Strafbefehls stützte. Spiess-Hegglin wurde mit einer Busse von 300 Franken bestraft.
Er habe nicht anders urteilen können, so erklärte der Einzelrichter in Strafsachen laut Bericht seinen Schuldspruch. In diesem Verfahren sei es nicht um schutzwürdige Interessen von Einzelnen gegangen. Vielmehr stehe in diesem Prozess die staatliche Autorität im Fokus.
Bei der Urteilsverkündigung soll der Einzelrichter gesagt haben, dass bei dieser Verhandlung die Fragestellung im Zentrum stehe, was zu tun ist, damit Rechtsgrundsätze nicht zum toten Buchstaben verkommen.
Aktuell ist noch unklar, ob die in zweiter Instanz verurteilte Jolanda Spiess-Hegglin den Schuldspruch an die nächsthöhere Instanz weiterzieht. Das dürfte im aktuellen Fall das Strafobergericht sein.