Zug
«Er hat den beiden Frauen auf den Hintern geschaut»

Da war der Mund schneller als der Kopf: Ein Mann bezichtigt einen anderen der sexuellen Belästigung – in Anwesenheit Dritter. Dafür kassiert er einen Strafbefehl.

Andreas Faessler Jetzt kommentieren
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Wie schnell man sich mit ein paar unüberlegten Worten in einem Rechtsverfahren wiederfinden kann, zeigt ein zwar eher unspektakulärer, jedoch delikater Vorfall, mit dem sich die Zuger Staatsanwaltschaft auseinanderzusetzen hat.

Folgende Ausgangslage: Ein Zuger Autohändler vermietet Garagenboxen. Unter den Mieterinnen ist auch ein Kleinunternehmen mit Sitz im Kanton Schwyz, das professionelle Autoreinigungsservices anbietet. Der Betreiber dieses Services war gemäss Strafbefehl nicht zufrieden mit der gemieteten Box, sie weise Mängel auf. Es herrschte Unmut zwischen Mieter und Vermieter.

Eines Tages Ende Januar 2022 fand sich der Immobilienverantwortliche der Vermieterfirma gemeinsam mit der Ehefrau des Geschäftsinhabers sowie mit dem zuständigen Hauswart bei der angeblich mangelhaften Garagenbox ein. Die Personengruppe spähte durch Fenster und Tor ins Innere der vermieteten Box – wohl um sich hinsichtlich der Beanstandungen ein Bild zu machen.

Just in diesem Moment näherte sich der Vater des Boxenmieters dem Trio und sagte der Ehefrau des Vermieters, sie solle den Immobilienverantwortlichen «vom Gelände entfernen, da dieser sexuelle Belästigungen mache». Um dies zu begründen, holte der Mann aus und behauptete gegenüber den Anwesenden, er habe den Immobilienverwalter nämlich vor zwei Monaten schon einmal beobachtet, wie er am Fenster der Garagenbox gestanden und hineingelinst habe.

Damals seien im Inneren die Frau seines Sohnes – der Mieter der Box – sowie die Tochter gemeinsam dabei gewesen, ein Auto zu waschen. Der Fenstergucker habe – so behauptete der Mann – den beiden Frauen auf den Po geschaut. Das sei eine sexuelle Belästigung gewesen, wollte der Mann festgestellt haben und bedachte dabei wohl nicht, dass er sich in diesem Moment justiziabel äusserte.

In der Ehre verletzt

Denn weil er diesen Vorwurf in Anwesenheit von zwei weiteren Personen neben dem von ihm Beschuldigten äusserte, erweckte er bei diesen zum einen den Eindruck, dass der Immobilienverwalter sich einer Straftat schuldig gemacht hätte. Zum anderen verletzte er mit dieser Behauptung dessen Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein.

Dass der Mann der Staatsanwaltschaft weder einen stichhaltigen Beweis für die vorgeworfene sexuelle Belästigung noch ein entsprechendes Urteil vorlegen konnte, wundert wenig. Ohnehin hatte er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft keinerlei ernsthafte Gründe, seine eigene Behauptung für wahr zu halten.

Der Mann erhielt einen Strafbefehl. Er hat sich der üblen Nachrede schuldig gemacht, muss eine Busse von 200 Franken sowie eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 50 Franken bezahlen. Auch die Verfahrenskosten von 400 Franken werden ihm aufgebrummt.

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