Das Zuger Kantonsgericht hat entschieden. Zu vier Blick-Artikeln muss der Zürcher Verlag aufzeigen, wie viel er damit verdient hat.
Der Zürcher Ringier-Verlag, der die Zeitung Blick herausgibt, muss Zahlen liefern. Dies im Zusammenhang mit allfälligen Gewinnen, die der Blick mit Artikeln über die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin nach der Zuger Landammannfeier 2014 gemacht hat. Das Medienhaus hat laut der Nachrichtenagentur sda ein Urteil des Zuger Kantonsgerichts akzeptiert.
Das Urteil vom Juni dieses Jahres ist somit rechtskräftig. Das Zuger Kantonsgericht hat damals entschieden, dass der Medienkonzern Ringier sämtliche Informationen zu vier Artikeln über Jolanda Spiess-Hegglin erzielten Gewinnen preisgeben muss. Bei den Artikeln ging es um die Geschehnisse an der Landammannfeier von 2014. Die Artikel dürften sich auch aufgrund der Aufmachung positiv auf den Absatz des Blick ausgewirkt haben.
Das Medienhaus Ringier hat nun laut sda 60 Tage Zeit, die Informationen zu liefern. Danach ist Jolanda Spiess-Hegglin wieder am Zug: Sie wird ihren Anspruch am Gewinn beziffern müssen. (haz)