Seit fast 20 Jahren plant das Baudepartement Sattel den Kreiselanschluss von der Autobahn in Seewen. Nun muss es mit dem Planwerk erneut vor Gericht antraben. Damit bleibt das Baugebiet Seewen-Feld blockiert.
In der Planung des Kreiselanschlusses mit dem Namen «H8» an die Steinerstrasse steckt der Wurm drin. Die Rechtmässigkeit des Planwerks muss erneut durch das Verwaltungsgericht beurteilt werden. Mit einem Entscheid ist frühestens in sechs Monaten zu rechnen.
Brisant: Das eingezonte Gebiet Seewen-Feld kann erst realisiert werden, wenn dieser Anschluss gebaut ist. Das zerrt an der Geduld der Bauherren des Seewen-Felds, so dass sie dazu nicht mehr öffentlich Stellung beziehen wollen. Denn mit dem Weiterzug ans Verwaltungsgericht verzögert sich der Vollanschluss und damit der Baubeginn im Seewen-Feld erneut. Im Baugebiet sind bereits Wohnungen verkauft, durch den Verzug sind aber auch schon Interessenten wieder vom Kauf zurückgetreten. Ivan Marty, Architekt und Präsident der Strassengenossenschaft Seewen-Feld, ärgert sich, «dass Interessen von Individuen besser geschützt werden, als jene des Kollektivs». Konkret spricht er die Beschwerdeführer an, die durch den Bau des Anschlusses höhere Lärmbelastungen auf der Steinerstrasse befürchten.
Mit dem Erlass einer kantonalen Nutzungsplanung ist das Baudepartement der Forderung des Verwaltungsgerichts nachgekommen, wonach diese vor dem eigentlichen Projektgenehmigungsverfahren durchzuführen sei. Zusätzlich verlangte das Verwaltungsgericht im ersten Entscheid detailliertere Angaben zum geplanten Lärmschutz und zu den flankierenden Massnahmen. Diese sahen auf der Steinerstrasse innerorts die Einführung einer Kernfahrbahn mit bergwärts führendem Radstreifen, den Einbau eines lärmarmen Belags im Bereich der einseitigen Bebauung und eine Tempo-30-Strecke im Bereich der beidseitigen Bebauung vor. Das Baudepartement legte dieses Planwerk auf. Zwei dazu eingereichte Einsprachen konnten einvernehmlich erledigt werden, eine nicht. Diese eine Einsprache wurde Ende Februar als Beschwerde ans Verwaltungsgericht weitergezogen, wie Verwaltungsgerichtspräsident Achilles Humbel auf Anfrage bestätigte. Zielsetzung sei es, die Beschwerde bis in sechs Monaten behandelt zu haben, so Humbel weiter, garantiert werden könne dieser Zeitplan aufgrund verschiedener Fristen allerdings nicht.
Bereits seit der Jahrtausendwende ist der Vollanschluss H8 ein Thema. Brisanz erreicht hat die Thematik mit dem Zonenplan 2010: Eine Voraussetzung für die rund 12 Hektaren grosse Bebauung im Seewen-Feld bildet der Ausbau des Verkehrsknotens. Baudirektor Othmar Reichmuth sprach in Zusammenhang mit dem ersten Entscheid des Verwaltungsgerichts im Juni 2017 von einem «Super-GAU».