Klimaschutz
Luzerner Regierungsrat weist Stimmrechtsbeschwerden zu den Hochdorfer Energie-Initiativen ab

Schon der Hochdorfer Gemeinderat hatte die vier Klima-Initiativen für ungültig erklärt – zum gleichen Schluss kommt der Luzerner Regierungsrat. Aber die Initianten lassen nicht locker und ziehen nun vors Kantonsgericht.

Livia Fischer
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Sie kämpfen schon eine ganze Weile – und doch scheint noch kein Ende in Sicht. Im Oktober vor zwei Jahren lancierte das Netzwerk «Hofdere hed Energie» vier Gemeindeinitiativen zum Klimaschutz (siehe Box). Im April letzten Jahres dann die erste Ernüchterung: Der Gemeinderat erklärte alle Initiativen für ungültig. Sie würden gegen das Kantons- und Bundesrecht verstossen, so die Begründung. Die Initianten liessen das nicht auf sich sitzen und reichten Stimmrechtsbeschwerden ein. Jedoch blieb die gewünschte Wirkung aus – Anfang Dezember folgte der Luzerner Regierungsrat dem Hochdorfer Gemeinderat, lehnte die Stimmrechtsbeschwerden ab und erklärte drei der vier Energie-Initiativen ebenfalls für ungültig. Jedes Mal mit der zusammenfassenden Begründung, dass die Initiative nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar sei.

Die Klima-Initiativen kurz erklärt

«Hochdorf heizt erneuerbar» verlangt, alte Heizungen bei anstehenden Neuinstallationen oder Ersatz ausschliesslich durch Systeme mit erneuerbarem Energieträger auszuwechseln. «Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht» will, dass in zehn Jahren sämtliche Heizungssysteme nur mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Zweck der Initiative «Hochdorf nutzt die Solarenergie» ist es, Solarstrom mittels kostendeckender Vergütung zu fördern, und «Hochdorf ist bereit für emissionsfreie Fahrzeuge» fordert, in Garagen von Mehrfamilienhäusern innert drei Jahren nach Abstimmung die Voraussetzungen zu schaffen, damit alle Parkplatznutzenden eine Ladestation für Elektrofahrzeuge installieren können. (lf)

Roman Bolliger.

Roman Bolliger.

PD

Roman Bolliger von den Initiativkomitees zeigt sich enttäuscht – und auch überrascht über den Beschluss der Regierung. «Wir sind davon ausgegangen, dass die Argumente auf unserer Seite liegen, und denken nach wie vor, dass wir die besseren haben», sagt er. Ferner stellt er klar:

«Die Hochdorfer Stimmberechtigten sollten über die vorgeschlagenen Klimaschutzmassnahmen entscheiden können, nicht der Regierungsrat.»

Antworten des Regierungsrats werden angefochten

Dies ist aber nicht der einzige Grund, warum die Initianten nicht aufgeben und jetzt Verwaltungsgerichtsbeschwerden eingereicht haben. Ihrer Ansicht nach enthalten die Antworten des Regierungsrats Widersprüche, Fehler und Lücken, welche die Entscheide angreifbar machen. So begründete der Regierungsrat seine Ablehnung der beiden Heiz-Initiativen etwa damit, dass das neue CO2-Gesetz für Neubauten zwar regle, dass deren Heizungsanlagen ab 2023 keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen dürfen. Für Altbauten gälten strengere Regeln aber erst zum Sanierungszeitpunkt – und in beiden Fällen seien Ausnahmen möglich. Für Bolliger ein Widerspruch zum Energiegesetz des Kantons Luzern, das vorsehe, dass Gemeinden für bestimmte Gebiete ohne weitere Einschränkungen strengere Vorschriften erlassen können. Zudem behaupte der Regierungsrat fälschlicherweise, dass die vorgeschlagenen Regelungen die ganze Gemeinde betreffen – dabei seien die verschiedenen Zonen im Industriegebiet sowie das Landwirtschaftsgebiet davon ausgenommen.

Auch den Standpunkt des Regierungsrates, dass es mildere Mittel gebe, um die Ziele der Initiativen zu erreichen, können die Initianten nicht nachvollziehen. Bolliger: «Die vom Regierungsrat erwähnten Alternativen wie etwa die Modernisierung von Gebäudehüllen sowie mit der Gewährung von Ausnahmen können die durch Heizungen verursachten CO2-Emissionen nicht rasch genug gesenkt werden, wie es für einen angemessenen Beitrag zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels erforderlich ist.»

Generell stören sich die Initianten daran, dass die Dringlichkeit des Klimaschutzes zu wenig beachtet worden sei und der Regierungsrat in den Entscheiden beispielsweise «mit keinem Wort Bezug auf den im Jahr 2019 vom Kantonsrat symbolisch ausgerufenen Klimanotstand» genommen habe.

Initianten rechnen sich weiterhin Chancen aus

Bezüglich der Fahrzeug-Initiative befand der Regierungsrat zudem, dass sie «undifferenziert eine gewisse Gruppe von Hauseigentümerinnen und -eigentümern dazu zwingt, Anschlussmöglichkeiten einzubauen, ohne dass ein entsprechendes Bedürfnis nachgewiesen ist». Die Initianten verweisen auf die «stark wachsende Nachfrage für Elektroautos bei den Neuzulassungen» und darauf, dass die Initiative «lediglich allgemeine Vorbereitungsarbeiten erfordert, damit die Installation von Ladestationen durch Mehrfamilienhaus-Bewohnende überhaupt erst möglich wird». Die Antwort zur Initiative zur Förderung des Solarstroms ist noch ausstehend.

Die vierte Klima-Initiative will erneuerbare Energien wie die Solaranlage auf den Schulgebäuden des Schulhauses Arena in Hochdorf fördern.

Die vierte Klima-Initiative will erneuerbare Energien wie die Solaranlage auf den Schulgebäuden des Schulhauses Arena in Hochdorf fördern.

Bild: Manuela Jans-Koch (3. Oktober 2019)

Abschliessend sagt Bolliger, dass es nicht sein könne, dass Initiativen nur aus politischen Gründen und nicht aus offensichtlichen rechtlichen Gründen dem Stimmvolk vorenthalten bleiben. Und wirft dem Regierungsrat vor:

«Er hat die Anwendung dieses Grundsatzes nicht wirklich geprüft.»

Nicht zuletzt darum rechnen sich die Initianten weiterhin Chancen aus, dass die Initiativen doch noch vors Volk kommen. Nun liegt der Ball beim Kantonsgericht Luzern, das über die Verwaltungsgerichtsbeschwerden entscheiden wird.