Luzerner Kriminalgericht: Zwölf Monate für Tankstellen-Randalierer

Ein Mann sieht rot: Zuerst im Tankstellenshop, danach als die Polizei ihn verhaften wollte. Erst als der Taser zum Einsatz kam, konnte er festgenommen werden.

Sandra Monika Ziegler
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Ein 31-jähriger Mann randalierte am 17. November 2018 gleich mehrfach. Zuerst in einem Tankstellenshop, wo er Zigaretten kaufte. Dort attackierte er lautstark Personal und Kunden. Mit erhobenem Finger pöbelte er im Shop und fragte die Angestellten, was sie von Adolf Hitler hielten. Zu guter Letzt behauptete er, dass dieser sein Onkel gewesen sei.

Als ein Angestellter ihn aufforderte zu zahlen und den Shop zu verlassen, packte er ihn mit festem Griff am Handgelenk und entriss ihm die zuvor bestellten Zigarettenpackungen. Dieser erschrak und wich zurück. Der Angeklagte warf daraufhin eine 20-Franken-Note auf den Tresen und verliess den Laden. Der Angestellte zeigte den Mann noch am gleichen Abend an.

Polizei rückte mit sechs Mann aus

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilt ihn nun wegen Tätlichkeiten. Der Beschuldigte bestreitet den Sachverhalt. Nach diesem Auftritt machte er sich auf den Nachhauseweg. Zu Hause trank er Whisky und randalierte in seiner Wohnung und später auf der Strasse weiter. Dann stürmte er aus der Wohnung auf die Strasse und hielt einen Autolenker auf. Er beschuldigte diesen, Styroporplatten auf die Fahrbahn geworfen zu haben. Der Autolenker blieb konsterniert im Auto sitzen, sah aber, als der Mann sich umdrehte, dass dieser ein «huere riese Mässer» in seiner hinteren Hosentasche hatte.

Er bekam Angst und rief um 21.06 Uhr den Notruf an. Die Polizei war um 21.32 Uhr mit sechs Mann vor Ort. Mittlerweilen hatte sich der Mann wieder in seine Wohnung zurückgezogen. Als er vom Balkon aus die Polizei entdeckte, stürmte er in die Wohnung, griff erneut nach Messern und ging auf die Polizisten los. Diese riefen «auf den Boden», doch der Mann reagierte nicht. Die Polizei konnte ihn erst mit mehrmaligem Tasereinsatz stoppen und verhaften. Er machte sich der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten schuldig.

«Mit seinem Handeln wollte er eine finale Schussabgabe provozieren.»

Der Anklageschrift ist weiter zu entnehmen, dass der Mann zum Tatzeitpunkt hochgradig erregt und stark alkoholisiert war. Mit seinem Handeln wollte er eine finale Schussabgabe provozieren. Der Mann wurde zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt. Er befindet sich seit der Tat in Haft und wird voraussichtlich am 17. November entlassen. Er muss sich einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Zudem trägt er die Verfahrenskosten von knapp 25 000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.