THURGAU: Stadler-Rail im Recht: Bundesgericht lehnt Klage von Bombardier ab

Das Thurgauer Bahnunternehmen Stadler kann weiterhin eine bestimmte Anordnung der Transformatoren und Stromrichter in ihren Triebwagen verwenden. Wie bereits das Bundespatentgericht hat auch das Bundesgericht eine Patentklage des Konkurrenten Bombardier abgelehnt.

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Stadler muss Bombardier kein Schadenersatz leisten. (Bild: Nana do Carmo)

Stadler muss Bombardier kein Schadenersatz leisten. (Bild: Nana do Carmo)

Bombardier hatte die Klage im Zusammenhang mit der Herstellung und Lieferung der neuen SBB-Doppelstocktriebzüge eingereicht, wie Stadler am Montag mitteilte. Damit verknüpft war die Forderung, dass Stadler Schadenersatz leistet und diese Anordnung nicht mehr verwenden darf.

Stadler seinerseits berief sich darauf, die Erfindung bereits vor der Hinterlegung des Bombardier-Patents gebraucht zu haben. Bombardier muss gemäss dem Bundesgerichtsurteil die Gerichtskosten und eine Parteientschädigung für Stadler bezahlen. (sda)