Referenzzinssatz

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Der Referenzzinssatz ist die vom Mietrecht vorgesehene Grund­lage für Anpassungen der Mietpreise an die Zinssituation. Er basiert auf der Idee der Konvergenz der Kosten: Weil steigende Zinsen höhere Kosten für Eigentümer bedeuten, rechtfertigt dies eine Erhöhung der Mieten. Umgekehrt sollen bei sinkenden ­Zinsen auch die Mieter entlastet werden. Der Referenzzins berechnet sich aus dem Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen und wird alle drei Monate durch das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) festgelegt. Zuletzt sank er im Juni 2015 auf den heutigen Stand von 1,75%. Musterbriefe, um eine Mietzinssenkung zu verlangen, finden sich etwa auf der Website des Mieterverbandes (www.mieterverband.ch). (leu)