VADUZ. Das Stammkapital einer GmbH in Liechtenstein muss nach geltendem Recht mindestens 30 000 Franken, Euro oder Dollar betragen und voll einbezahlt sein.
VADUZ. Das Stammkapital einer GmbH in Liechtenstein muss nach geltendem Recht mindestens 30 000 Franken, Euro oder Dollar betragen und voll einbezahlt sein. Zu hoch, meint die Regierung, was der Grund sein könnte, warum die GmbH kaum Fuss fassen konnte, obwohl diese Gesellschaftsform seit 1926 zugelassen ist. Unter den Ende 2015 registrierten 36 307 Gesellschaften waren gerade mal 197 GmbH. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass die liechtensteinische Stammeinlage mehr als in der Schweiz mit 20 000 Fr. und in Deutschland mit 25 000 € beträgt. Nur in Österreich muss mit 35 000 € mehr hingeblättert werden, doch kennt man dort im Zusammenhang mit «Gründungsprivilegien» auch deutlich geringere Stammkapitalien.
Um die liechtensteinische GmbH im internationalen Wettbewerb zu stärken und um Neugründungen von Unternehmen zu erleichtern, schlägt die Regierung mit einer Gesetzesänderung die Senkung des Mindestkapitals auf 15 000 Fr. vor. Im Rahmen der Vernehmlassung zeigten sich die Wirtschaftsverbände einverstanden. Obwohl sich die GmbH vor allem für Klein- und Mittelbetriebe eignet, hat dieser Unternehmerkreis in der Vergangenheit mehrheitlich die AG oder die Anstalt bevorzugt. Die Halbierung des erforderlichen Stammkapitals und einige weitere Anpassungen erachtet die Regierung als ausreichend, um künftige Unternehmer für die GmbH zu begeistern. Jedenfalls wird bei der Anpassung des GmbH-Rechts auf die in Deutschland eingeführte «Unternehmergesellschaft» verzichtet, deren Mindeststammkapital nur 1 € betragen muss. Auch soll es in Liechtenstein kein Gründungsprivileg wie in Österreich geben, das unter gewissen Voraussetzungen das Mindestkapital bis auf 10 000 € reduziert.
Für Start-ups hält die Regierung die Reduktion des Mindestkapitals für attraktiv genug, nicht zuletzt deswegen, weil auch der reduzierte Betrag noch eine Höhe aufweise, der das wirtschaftliche Ansehen der GmbH nicht einschränke. Mit dieser Bestimmung hat die Regierung vor allem ansiedlungswillige Unternehmen aus dem Ausland im Visier, die das Mindestkapital wie bisher nicht nur in Franken, sondern auch in Euro oder Dollar einzahlen können.
Um die Attraktivität der GmbH zu erhöhen, werden auch die Haftungsbestimmungen angepasst. Nach geltendem Recht haftet ein Gesellschafter für das gesamte Stammkapital, das je nach Unternehmen weit über dem gesetzlichen Mindestkapital liegen kann, obwohl er vielleicht nur einen Bruchteil davon als Stammanteil einzahlte. Künftig soll für die Verbindlichkeiten ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen haften. (G. M.)