HSBC-Sitz in Genf durchsucht

Nach den Enthüllungen um die Schweizer Tochter der britischen HSBC hat die Genfer Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen qualifizierter Geldwäscherei eröffnet. Das Bankhaus in Genf wurde durchsucht.

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GENF. Am Sitz der HSBC Private Bank (Suisse) SA am rechten Rhoneufer ist es mitten im Genfer Stadtzentrum zu einer Hausdurchsuchung gekommen. Das Verfahren wegen qualifizierter Geldwäscherei richte sich gegen die Bank selber sowie gegen Unbekannt, teilte die Genfer Staatsanwaltschaft mit. Es könne auch auf natürliche Personen ausgeweitet werden, die im Verdacht stünden, Geldwäscherei begangen oder daran teilgenommen zu haben.

Die Genfer Justiz reagiert damit auf die Enthüllungen des internationalen Recherchenetzwerks ICIJ, welche seit anderthalb Wochen in europäischen Medien veröffentlicht werden. Die Journalisten stützen sich auf die 2007 vom HSBC-Angestellten Hervé Falciani gestohlenen Daten zu mehr als 100 000 Kunden, welche er den französischen Steuerbehörden übergeben hatte. In den Berichten wurde der Schweizer Tochter der HSBC vorgeworfen, Wohlhabenden aus aller Welt bei Steuerhinterziehung und Geldwäscherei geholfen zu haben.

In Inseraten entschuldigt

Davon hätten Schauspieler, Sportler und Musiker, aber auch Industrielle, Waffenhändler und Diktatoren profitiert. Erst am Sonntag hatte sich die HSBC in den britischen Zeitungen mit ganzseitigen Anzeigen für die Geschäftspraxis der Schweizer Tochter entschuldigt.

Sie betonte zugleich, dass die Mehrheit der 140 in den Medienberichten genannten Personen mittlerweile nicht mehr Kunden bei der Bank seien. Die HSBC Private Bank (Suisse) SA teilte gestern mit, dass man kontinuierlich mit den Schweizer Behörden zusammengearbeitet habe, seit man sich 2008 des Datendiebstahls bewusst geworden sei. Diese Zusammenarbeit werde fortgeführt. Dennoch droht der Genfer Tochter der HSBC nun allenfalls ein Gerichtsverfahren. Die Ermittlungen der Genfer Justiz richten sich gegen die Bank selbst.

Unternehmen selbst im Visier

Die Genfer Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf Artikel 102 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, wonach ein Verbrechen dem Unternehmen angelastet werden kann, sofern die Tat wegen mangelhafter Organisation des Unternehmens keiner natürlichen Person zugerechnet werden kann.

Das Unternehmen kann zudem gemäss Strafgesetzbuch unabhängig von der Strafbarkeit natürlicher Personen bestraft werden, wenn ihm vorzuwerfen ist, dass es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen hat, um eine solche Straftat zu verhindern.

Ermittlung in anderen Ländern

Neben den Ermittlungen in Genf steht die HSBC auch in Frankreich unter Druck. Die französischen Untersuchungsrichter schlossen am Montag ihre Ermittlungen zu Schwarzgeldkonten der Bank ab. Die Ermittlungen zur Rolle des Mutterhauses mit Sitz in London dauern noch an, wie es aus Paris hiess. Erst später entscheidet sich, ob die HSBC in Frankreich vor Gericht muss.

Auch in Belgien laufen Ermittlungen gegen die Bank. Im Zuge der «Swissleaks»-Affäre haben zudem auch britische Abgeordnete eine Untersuchung angekündigt. In den Datensätzen befinden sich offenbar auch fast 7000 Namen von Kunden in Grossbritannien. (sda)