BRÜSSEL. Die EU-Kommission will eines von vielen Schlupflöchern bei der Unternehmensbesteuerung stopfen.
BRÜSSEL. Die EU-Kommission will eines von vielen Schlupflöchern bei der Unternehmensbesteuerung stopfen. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta kündigte gestern Änderungen der Mutter-Tochter-Richtlinie an, mit denen künstliche Steuervermeidung eingeschränkt und die doppelte Nichtbesteuerung von grenzüberschreitenden Unternehmen vermieden werden soll. So sollen neu Zahlungen als Folge von Hybridanleihen, die im EU-Staat der Tochterfirma von den Steuern abgezogen werden, im Sitzland der Mutterfirma steuerbar sein.
Die Mutter-Tochter-Richtlinie soll eigentlich die Doppelbesteuerung von Gesellschaften eines Konzerns verhindern, die in verschiedenen EU-Staaten ansässig sind. Die Regelung war in den letzten Jahren mehrmals ausgeweitet worden. Dabei haben Unternehmen die Bestimmungen legal so ausgenutzt, dass sie in bestimmten Fällen in zwei oder mehr EU-Staaten die Besteuerung vermeiden konnten (doppelte Nichtbesteuerung).
Hybridanleihen enthalten sowohl Elemente von Anleihenschulden als auch von Eigenkapital. Deshalb werden sie in einigen Ländern steuerlich als simple Anleihen betrachtet, während sie andere als Eigenkapital respektive Aktienkapital ansehen. Das kann dazu führen, dass Zinszahlungen an die Mutter im Land der Tochter als Aufwand, der von den Steuern abgezogen werden kann, nicht besteuert werden, und die Einnahmen gleichzeitig im Sitzland der Mutter als steuerbefreite Dividende dem Fiskus ebenfalls entgehen. Falls sich Semeta durchsetzt, muss die Mutter künftig die Zinszahlung, welche die ausländische Tochter von den Steuern abziehen kann, in ihrem Land als Gewinn versteuern.
Die Schweiz kennt bereits eine Regelung, wie sie die EU vorschlägt. So kann der Beteiligungsabzug, und damit die Steuerbefreiung für erhaltene Dividenden, nicht geltend gemacht werden, wenn die Dividendenzahlung bei der ausschüttenden Gesellschaft steuerlich abzugsfähig ist. (mt.)