ZÜRICH. Das Bundesgericht wird sich mit dem Fall Rudolf Elmer befassen müssen.
ZÜRICH. Das Bundesgericht wird sich mit dem Fall Rudolf Elmer befassen müssen. Der vom Zürcher Obergericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilte frühere Julius-Bär-Mitarbeiter zieht das Urteil weiter, obwohl er vom Hauptanklagepunkt der Bankgeheimnisverletzung freigesprochen wurde. Elmer bestätigte in einem E-Mail eine entsprechende Zeitungsmeldung. Er kritisierte auch, dass trotz des Teilfreispruchs die Computer seiner Ehefrau und seiner Tochter enteignet worden seien.
Das Obergericht hatte den 60jährigen Ex-Banker wegen Urkundenfälschung und Drohung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte Elmer vorgeworfen, er habe Steuerämtern, Medien und der Enthüllungsplattform Wikileaks Bankdaten zugespielt, und forderte eine Freiheitsstrafe wegen Verletzung des Bankgeheimnisses. (sda)