Bellinzona
Eine Bank auf der Anklagebank: Erstmals muss ein Finanzinstitut vor das Bundesstrafgericht

Die Falcon Private Bank musste sich diese Woche wegen Unternehmensstrafbarkeit vor Bundesstrafgericht verantworten. Das Urteil dürfte zum Präzedenzfall werden.

Gerhard Lob, Bellinzona
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Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.

Das hat es in der Schweiz bisher nicht gegeben: Eine Bank ist vor Gericht als Institution angeklagt, kein wirksames unabhängiges Kontrollsystem unterhalten zu haben, um Geldwäscherei im eigenen Institut zu verhindern. Konkret geht es um die Zürcher Falcon Private Bank, deren einstiger CEO im gleichen Verfahren von der Bundesanwaltschaft (BA) als natürliche Person beschuldigt wird, Beträge von mehr als 100 Millionen Euro zwischen 2012 und 2016 transferiert und Zahlungen über 61 Millionen Euro zum Erwerb von Luxusfahrzeugen und ausländischen Immobilien ermöglicht zu haben.

Von den Operationen sollen die beiden arabischen Geschäftsleute Khadem al-Qubaisi und Mohamed Badawy al-Husseiny profitiert haben, die damals selbst im Verwaltungsrat der Falcon Bank sassen. Diese gehörte der Firma Aabar Investments in Abu Dhabi, Hauptstadt der Vereinigten Arabischen Emirate. Beide hätten diese Woche vor Gericht als Auskunftspersonen befragt werden sollen, sind aber nicht erschienen.

Die Vorwürfe der qualifizierten Geldwäsche stehen in diesem komplizierten Fall in Zusammenhang mit undurchsichtigen Transaktionen aus dem malaysischen Staatsfonds 1MDB, welche über Schweizer Finanzinstitute gelaufen sind und schliesslich zur Auflösung der Falcon Bank, aber auch der Banca della Svizzera Italiana (BSI) führten.

Maximalstrafe von fünf Millionen Franken

Die Anklage gegen die Bank als juristische Person erfolgt auf Grundlage des Artikels 102 des Strafgesetzbuches, zur Strafbarkeit von Unternehmen. Diese Strafnorm ist zwar schon seit 2003 in Kraft, doch bisher kam es noch zu keiner Verurteilung eines Unternehmens durch ein Gericht. Alle bisher erfolgten Verurteilungen – gemäss Transparency International rund ein Dutzend – erfolgten auf der Grundlage eines Strafbefehls oder eines verkürzten Verfahrens.

Die Strafnorm sieht eine Maximalstrafe von fünf Millionen Franken vor. Einige multinationale Unternehmen wurden bereits sanktioniert, namentlich wegen mangelnder Vorkehrungen gegen die Bestechung fremder Amtsträger, etwa die Schweizer Tochter des französischen Alstom-Konzerns, der brasilianische Baukonzern Odebrecht, die Stanford Group oder das Rohstoffunternehmen Gunvor. Aber noch nie wurde eine Bank verurteilt.

Die Verteidiger forderten Freisprüche

Entsprechend aufmerksam wird der Fall Falcon in den interessierten Kreisen verfolgt. Die Rechtsexpertin Simone Nadelhofer sagte Anfang Woche in der Handelszeitung: «Das Bundesstrafgericht ist sich der Signalwirkung dieses Falles sicher sehr genau bewusst.» Die Auswirkungen hingen davon ab, wie das Gericht entscheide. Sollte Falcon verurteilt werden, könnten andere Unternehmen in ähnlichen Fällen davon absehen, ihren Fall weiterzuziehen. Wenn es hingegen zu einem Freispruch komme, könnte das ein Ansporn sein, Strafbefehle gestützt auf Artikel 102 Absatz 2 des Strafgesetzbuches künftig weiterzuziehen.

Im Gegensatz zur grundsätzlichen Bedeutung des Falls fand die Hauptverhandlung von dieser Woche in Bellinzona praktisch unbeachtet von der Öffentlichkeit statt. Dies erstaunt angesichts der Wellen, die etwa die Konzernverantwortungs-Initiative schlug, die vor einem Jahr an der Urne scheiterte. Die Bundesanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen für den ehemaligen CEO der Falcon Bank, der im Übrigen auf Anraten seines Verteidigers die Aussage vor Gericht verweigerte. Die Bank als juristische Person soll gemäss BA-Antrag aufgrund des gravierenden Organisationsmangels zu einer Busse von 2 Millionen Franken verurteilt werden. Die Verteidiger forderten Freisprüche. Das Urteil wird am 5. November eröffnet.

Noch vor Ende Jahr soll mit der Credit Suisse erneut eine Bank in einem ähnlich gelagerten Fall auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Bundesanwaltschaft wirft der zweitgrössten Schweizer Bank vor, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen getroffen zu haben, um die Geldwäscherei von Vermögenswerten zu verhindern, die einer bulgarischen kriminellen Organisation gehörten. Auch hier erfolgt die Anklage in Verbindung mit dem Artikel 102 Absatz 2 des Strafgesetzbuches.