BUSSNANG: Stadler Rail will nicht klagen

Stadler Rail will den Streit um die Zürcher Trambeschaffung nicht weiter vor Gericht austragen. Das im Auswahlverfahren unterlegene Thurgauer Unternehmen verzichtet auf die Weiterführung des Beschwerdeverfahrens, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst.

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Stadler Rail verzichtet im Zürcher Tram-Streit auf eine Schadenersatz-Klage. (Bild: Andrea Stalder)

Stadler Rail verzichtet im Zürcher Tram-Streit auf eine Schadenersatz-Klage. (Bild: Andrea Stalder)

Nachdem das Zürcher Verwaltungsgericht der Beschwerde von Stadler Rail Ende Februar die aufschiebende Wirkung entzogen hatte, war der Weg frei für den Vertrag zwischen den Zürcher Verkehrsbetrieben (VBZ) und Bombardier. Die kanadische Firma hatte den Zuschlag für die 70 neuen Trams bereits im Mai 2016 erhalten.

Das Gericht liess in seinem Entscheid durchblicken, dass die Beschwerden der nicht berücksichtigten Firmen − neben Stadler Rail hatte sich auch Siemens gegen die Vergabe gewehrt − «wenig Chancen auf Erfolg» hätten. Die VBZ und Bombardier konnten den Vertrag für den Grossauftrag also Anfang März unterzeichnen.

Endgültig verloren
«Damit war der Auftrag für uns endgültig verloren», sagte Marina Winder von Stadler Rail am Montag gegenüber der sda. Das Thurgauer Unternehmen hätte nach dem Gerichtsentscheid nur noch auf Schadenersatz klagen können.

Nach der rechtlichen Prüfung sei das Unternehmen aber zum Schluss gekommen, dass dies nicht zielführend sei, heisst es in der Mitteilung von Stadler Rail weiter. «Wir wollen keinen Rechtsstreit vor Gericht führen, wir wollen Fahrzeuge bauen», sagte Winder. Das Unternehmen verzichtet deshalb auf eine Weiterführung des Verfahrens.

Stadler Rail und Siemens hatten die Auftragsvergabe als «nicht nachvollziehbar» kritisiert. Fehlende Transparenz und auch das ausserordentlich lange Ausschreibungsverfahren waren bemängelt worden. Das Gericht habe nun aber das öffentliche Interesse an einer raschen Vergabe höher gestellt als jenes an einer korrekten Vergabe, schreibt Stadler Rail.

Die Firma Siemens hatte bereits kurz nach Bekanntwerden des Verwaltungsgerichtsentscheids mitgeteilt, dass sie den Entzug der aufschiebenden Wirkung nicht vor Bundesgericht anfechten will. (sda)