Börsen-Notfallplan mit Schwächen

Im Streit mit Brüssel um die Börsenanerkennung erlässt der Bundesrat nun Schutzmassnahmen, um den Aktienhandel in der Schweiz in Gang zu halten. Doch was taugt die Notverordnung?

Lorenz Honegger, Remo Hess
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Ohne europäische Kundschaft bricht das Handelsvolumen an der Schweizer Börse SIX ein. (Bild: Ennio Leanza/Keystone)

Ohne europäische Kundschaft bricht das Handelsvolumen an der Schweizer Börse SIX ein. (Bild: Ennio Leanza/Keystone)

Es ist selten, dass der Bundesrat bei einem Konflikt mit dem Ausland Notrecht anwendet. Der 30. November wird als einer dieser Tage in die Geschichte eingehen. Am Freitagabend setzte die Landesregierung eine Notverordnung in Kraft, um sich gegen eine absehbare Bestrafungsaktion der EU zu schützen. Die Union ist unzufrieden mit den Verhandlungen zum Rahmenabkommen und droht der Eidgenossenschaft deshalb, die Schweizer Börsen ab 2019 als nicht mehr gleichwertig anzuerkennen.

Das hätte zur Konsequenz, dass sämtliche europäischen Banken und Wertpapierhändler vom Handel an den Schweizer Börsen ausgeschlossen würden. Mit drastischen Folgen für den Schweizer Finanzplatz: Ohne europäische Kundschaft würde das Volumen der gehandelten Aktien in der Schweiz einbrechen. Der Bundesrat hat schon vor Monaten angekündigt, dass er es nicht so weit kommen lässt, und kündigte den jetzt aktivierten Plan B an. Was taugt dieser?

Vorsatz ist kaum nachweisbar

Auf dem Papier ist das Vorgehen des Bundesrates simpel: Er verbietet europäischen Börsen den Handel mit Schweizer Aktien. Nicht aus Vergeltung, sondern um zu erreichen, dass Schweizer Aktientitel nur noch in der Schweiz erhältlich sind: Nach EU-Recht dürfen die europäischen Banken in diesem Fall wieder am Handel in der Schweiz teilnehmen, auch wenn die hiesigen Börsen aus Sicht der EU nicht gleichwertig sind. Damit dieser kühne Plan aufgehen kann, müssen sich die europäischen Börsenplätze an das Verbot aus der Schweiz halten und keine Schweizer Aktien mehr zum Handel zulassen. Tun sie es nicht, müssen sie mit Sanktionen rechnen. Den Börsenunternehmen drohen Geldstrafen von mehreren hunderttausend Franken, den verantwortlichen Managern sogar bis zu drei Jahre Gefängnis.

Das klingt harsch, doch die Durchsetzung dieser Sank­tionen könnte sich als schwierig bis unmöglich erweisen, sagt Franca Contratto, Professorin für Finanzmarktrecht an der Uni ­Zürich. «Das Hauptproblem sehe ich darin, dass die Schweiz nicht wie sonst in der Börsenaufsicht üblich auf Amtshilfe aus dem Ausland zurückgreifen kann.» Es werde wohl kaum möglich sein, den Verantwortlichen vorsätz­liches Verhalten nachzuweisen. «Die betreffenden Personen müssen wissentlich und willentlich gegen das Handelsverbot verstossen haben. Diese Schwelle ist hoch. Die Schweizer Behörden müssten de facto über Sitzungsprotokolle verfügen, welche den Vorsatz dokumentieren.» Da es sich um ein Verwaltungsstrafverfahren handle, könnten die Manager kaum gezwungen werden, sich selber zu belasten, sagt ­Contratto.

Ob der Bundesrat seinen Plan B zum Schutz der Börsen wirklich auslösen muss, entscheidet sich in einer Woche. Am 7. Dezember will er beschliessen, ob er das Rahmenabkommen mit der EU in die Vernehmlassung schickt – oder die Verhandlungen ins Leere laufen lässt. Ein Scheitern ist aufgrund des Widerstandes von SP und SVP möglich. Wie die EU dann reagieren würde, ist offen: Eine Sprecherin sagte gestern, die EU-Kommission wolle die Situation «prüfen und bewerten» und in den nächsten Wochen «mögliche Schritte diskutieren».

Deutschland ist skeptisch

Mehrere grosse EU-Staaten befürchten, dass eine Bestrafung der Schweizer Börsen auch für sie schädlich wäre. Besonders Deutschland ist skeptisch: Das Land hat sich in der Vergangenheit für die Gleichwertigkeitsanerkennung der Schweizer Börse eingesetzt. Bevor sich die EU festlegt, dürfte sich Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker auf höchster politischer Ebene absprechen. Gelegenheit dazu bietet sich am 13. Dezember beim nächsten EU-Gipfel. Denn eine Eskalation des Konflikts ist heikel. Für beide Seiten.