WEINFELDEN. Die Thurgauer Regierung hofft, dass die bei der zusammengebrochenen US-Bank Lehman Brothers angelegten Gelder der Elektrizitätswerke EKT Holding nicht völlig verloren sind. Sie hofft auf eine Nachlassdividende von 30 bis 60 Prozent.
Wie Regierungspräsident Bernhard Koch am Mittwoch vor dem Grossen Rat erklärte, hat der Verwaltungsrat der Holding des Elektrizitätswerks des Kantons Thurgau (EKT AG Holding) eine internationale Anwaltskanzlei damit beauftragt, die EKT-Interessen im Konkursverfahren zu wahren.
Am 2. Oktober hatten die EKT und die Thurgauer Regierung öffentlich gemacht, dass die EKT Holding beim Konkurs der amerikanischen Bank Lehman Brothers 28 Millionen Franken verloren hat. Es handelt sich dabei um rund ein Drittel des Eigenkapitals der Holding.
Hinweise auf Schmiergeldzahlungen
Der Finanzchef der Holding wurde sofort freigestellt. Fünf Tage später wurde Strafanzeige wegen des Verdachts auf ungetreue Geschäftsführung eingereicht. Wie Koch erklärte, gebe es Anhaltspunkte dafür, dass der Finanzchef für die Lehman-Anlagen "Zahlungen entgegennahm".
Ausserdem habe er nach heutigem Erkenntnisstand das Anlagereglement der EKT missachtet und dem Verwaltungsrat die Risiken der Anlage verschwiegen. Der Verwaltungsrat seinerseits sei frühzeitig über den mutmasslichen Verlust informiert worden.
Regierung nach zwei Wochen informiert
Bereits am Tag der Bekanntgabe der Insolvenz von Lehman habe Verwaltungsrats-Präsident Hans Jakob Zellweger den Direktor der EKT Holding informiert. Zwei Tage später seien Geschäftsleitung, Revisionsstelle und ein Finanzfachmann mit Abklärungen beauftragt worden.
Am 23. September sei Volkswirtschaftsdirektor Kaspar Schläpfer, der den Kanton im Verwaltungsrat vertritt, informiert worden. Der Kanton ist einziger Aktionär des EKT. Eine Woche später wurde der gesamte Regierungsrat, zwei Tage später auch die Öffentlichkeit informiert.
Bericht im November
Die Kantonsregierung ist der Ansicht, der Kanton habe als Aktionär keine Aufsichts- oder Sorgfaltspflichten gehabt. Das Obligationenrecht sehe das nicht vor.
Einziges Aufsichtsorgan sei der Verwaltungsrat. Von diesem wolle sie nun wissen, wie die Kontrollsysteme funktionierten und wie er die Risikobeurteilung für das Unternehmen vorgenommen hat. Der entsprechende Bericht des Verwaltungsrats soll im Laufe des Novembers vorliegen. (sda)