Gerichtsverhandlung
«Erkennen müssen, dass etwas nicht stimmt»: Prozess zum tödlichen Tauchgang im Rhein bei Diessenhofen – mit einem Schuldspruch gegen den Tauchlehrer Das Bezirksgericht Frauenfeld hat am Montagnachmittag entscheiden müssen, ob sich der 41-jährige Tauchlehrer beim tödlichen Tauchgang im Rhein bei Diessenhofen vom Ostersonntag 2021 rechtswidrig verhalten hat. Es spricht ihn schuldig, allerdings bleiben die Richter deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft.