Kinderschänder führt ambulante Therapie fort: Bundesgericht weist Beschwerde von Oberstaatsanwaltschaft ab
Der Fall hatte sich 2000 teilweise auch im Fricktal zugetragen und dort für Entsetzen gesorgt: versuchter Mord, Freiheitsberaubung, sexuelle Handlungen mit Kindern waren damals die Hauptdelikte. Jetzt, mehr als zwanzig Jahre später, hatte sich das Bundesgericht damit zu befassen, wie es mit dem Täter weitergeht. Es stellte ihm eine gute Prognose.