Arboner Gericht spricht 43-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Stieftochter frei – in Haft muss er wegen weiterer Vergehen trotzdem
Die Vorwürfe an einen 43-jährigen Stiefvater wiegen schwer: Vergewaltigung, Körperverletzung, Urkundenfälschung. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wird der Stiefvater freigesprochen, ein Unschuldslamm ist er dennoch nicht.