Bezirksgericht Hinwil
Tierquälerei: Ein Freispruch, ein Schuldspruch, keine Strafe Im Verfahren um eine Kuh, die im Schlachthof von Hinwil ZH hatte leiden müssen, hat die Einzelrichterin am Bezirksgericht Hinwil ZH am Mittwoch den zuständigen Tierarzt der Tierquälerei schuldig gesprochen, auf eine Strafe wurde aber verzichtet. Den Geschäftsführer sprach es frei.