Basler Strafgericht
Urteil im BVB-Fall: Ex-Verwaltungsratspräsident freigesprochen, bedingte Geldstrafen für Ex-Direktor und Vizedirektor Freispruch für Martin Gudenrath: Als ehemaliger Verwaltungsratspräsident der Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) habe er zwar Fehler gemacht, doch ungetreue Geschäftsbesorgung ist nur bei Vorsatz strafbar, und diesen Nachweis konnte die Basler Staatsanwaltschaft laut Gericht nicht erbringen.