20-jähriger Schläger muss ins Gefängnis und dann das Land verlassen
Körperverletzung, Angriff, Nötigung: Ein 20-jähriger Mann ist vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Der Beschuldigte, der als Flüchtling aus Syrien in die Schweiz kam, wird zudem für zehn Jahre des Landes verwiesen.