Entscheid
Schreckung der Bevölkerung: Kritiker der Coronamassnahmen blitzen mit Strafanzeige gegen Ex-Taskforce-Chef Martin Ackermann ab Die fraglichen Straftatbestände sind für die Berner Staatsanwaltschaft eindeutig nicht erfüllt: Sie ermittelt deshalb nicht gegen Martin Ackermann wegen Schreckung der Bevölkerung. Die Massnahmenkritiker dürften das Verdikt aber anfechten.