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Am Donnerstag ist am Burgweg in Rorschacherberg eine Hecke in Brand geraten, nachdem Feuerwerk gezündet worden war. Die örtliche Feuerwehr konnte den Brand löschen.
Laut Kantonspolizei St.Gallen war es am 1. August sehr ruhig und es kam zu keinen grossen Zwischenfällen. So ganz ohne ging es aber doch nicht: Nachdem beim beim Zünden einer Feuerwerksbatterie ein Feuerwerkskörper in eine Hecke geflogen war, fing diese Feuer. Wie es in einer Medienmitteilung heisst, versuchten die anwesenden Personen vergeblich das Feuer selber zu löschen, weshalb die Feuerwehr aufgeboten werden musste. Diese wurde dem Brand aber zügig Herr und es entstand lediglich ein geringer Sachschaden.
Die restlichen 1. August-Feierlichkeiten verliefen aus Sicht der Kantonspolizei St.Gallen sehr ruhig. Bis auf vereinzelten Unfug, der mit Feuerwerkskörpern betrieben wurde, sind bislang keine grösseren Schäden bekannt. An dieser Stelle will die Kapo darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von Feuerwerk ohne Ausnahmebewilligung nur am 1. August und am 31. Dezember gestattet ist.