Neun Monate nach dem 3:3 gegen die Young Boys versetzt der Schiedsrichterchef die St.Galler Fans in Aufregung – sie fragen: «Was stimmt denn jetzt?»

Auch neun Monate nach dem 3:3 zwischen dem
FC St.Gallen und den Young Boys werden die Schiedsrichter weiter an den Entscheiden aus jener Schlussphase gemessen. So sorgte am Montag ihr Chef Daniel Wermelinger für Aufregung. Nun klärt er auf.

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Ein Moment, der auch nach neun Monaten noch immer zu reden gibt: St.Gallens Torhüter Lawrence Ati Zigi pariert in der 98. Minute den Penalty von YB-Stürmer Guillaume Hoarau, doch der VAR greift ein und der Elfmeter wird wiederholt.

Ein Moment, der auch nach neun Monaten noch immer zu reden gibt: St.Gallens Torhüter Lawrence Ati Zigi pariert in der 98. Minute den Penalty von YB-Stürmer Guillaume Hoarau, doch der VAR greift ein und der Elfmeter wird wiederholt.

Ennio Leanza/Keystone

(rst/pl) Auf die Frage, weshalb jüngst der Penalty für Vaduz in Luzern nicht wiederholt wurde, obwohl einige Spieler den Strafraum zu früh betraten, sagte der Schiedsrichterchef im «Blick»:

«Der Entscheid, ob ein Penalty wiederholt werden muss, liegt ausschliesslich beim Schiedsrichter im Stadion. Der VAR darf nicht intervenieren.»

Analysiere man die Bilder, wäre eine Wiederholung korrekt gewesen, so Wermelinger weiter.

Ein Leser fragt, Wermelinger antwortet

Prompt meldet sich ein St.Galler Anhänger: «Ja, was stimmt denn jetzt? Hätte der Elfer gegen YB gar nicht wiederholt werden dürfen?»

Am 23. Februar führte St.Gallen gegen die Young Boys tief in der Nachspielzeit mit 3:2, ehe Goalie Lawrence Ati Zigi einen Penalty von Guillaume Hoarau vorerst parierte. Doch der Schiedsrichter entschied nach einer Intervention des Video Assistant Referee (VAR), dass der Elfmeter nochmals ausgeführt werden muss - das spektakuläre Spitzenspiel endete 3:3.

Daniel Wermelinger

Daniel Wermelinger

imago-images.de

Wermelinger antwortet: «Der VAR kommt grundsätzlich bei Strafstossausführungen nur zum Einsatz, wenn ein Spieler aus einer reglementarischen Verfehlung direkt einen Vorteil zieht. So war es im Februar 2020 bei Ati Zigi.» Der Schiedsrichterchef:

«Nur weil er bei der Penaltyausführung keinen Fuss mehr auf der Linie hatte, konnte er den Penalty von YB parieren.»

Und weiter: «Gleich verhält es sich, wenn bei einem Strafstoss der Torhüter den Ball ablenkt oder der Ball an den Pfosten geht und ein Verteidiger oder ein Stürmer – der zu früh in den Strafraum kommt – einen direkten Vorteil – Abwehr oder Torschuss – aus der Aktion zieht. Wenn dieser Tatbestand vorliegt, dann würde dort ebenfalls der VAR zum Einsatz kommen.»

In allen andern Fällen sei es dem Schiedsrichter vorbehalten, eine Verfehlung zu sanktionieren.

«Wir sind uns aber bewusst, dass das Regelwerk insbesondere bei der Frage: ‹Wann kommt der VAR zum Einsatz?› nicht trivial ist und es eine Erklärung braucht, wann der VAR zum Einsatz kommt und wann nicht», so Wermelinger abschliessend.