Startseite
Sport
FC St.Gallen
Das Bundesgericht hat ein Urteil zum revidierten Immissionsschutzreglement der Stadt Wil gefällt. Die Beschwerde wurde zu grossen Teilen abgewiesen. Sie richtete sich unter anderem gegen das bewilligungsfreie Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht und anlässlich der Feiern zum Bundesfeiertag.
(pd/ghi) Das Abbrennen von Feuerwerk bedarf in der Stadt Wil grundsätzlich einer Bewilligung. Davon ausgenommen wären gemäss dem Beschluss des Wiler Stadtparlaments zum Immmissionsschutzreglement die Nacht von Silvester auf Neujahr und die Feiern zum Bundesfeiertag.
Der entsprechende Artikel konnte aufgrund einer Beschwerde bislang nicht in Kraft treten. Das Bundesgericht schützt jedoch diesen Artikel in seinem Urteil.
Ebenfalls Teil der Beschwerde war der Artikel zur Verwendung von Knallkörpern. Dies ist ganzjährig untersagt, ausser in der Fasnachtswoche, in der Nacht von Silvester auf Neujahr und anlässlich der Feiern zum Bundesfeiertag. Auch diesen Artikel stützte das Gericht weitgehend. Einzig die Verwendung in der Fasnachtswoche muss gemäss dem Urteil des Bundesgerichts räumlich und zeitlich eingeschränkt werden.
Bis zur Neufassung dieser Bestimmung ist der Stadtrat berechtigt, eine Übergangsregelung für die zulässige Knallkörperverwendung während der Fastnachtswoche zu treffen. Das Reglement wird hinsichtlich dieser Bestimmung überarbeitet und dem Parlament zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung unterbreitet.