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Am 24.April 2021 startet der Pop-up-Freizeitpark in Zuchwil in die zweite Saison. Die Bewilligung wurde nun doch noch erteilt.
«Freude herrscht!» Andreas Bauer ist erleichtert. Am Samstag kann der Pop-up-Freizeitpark am Emmenweg endlich in die Saison starten. Eigentlich wäre dies bereits auf Karfreitag geplant gewesen. Doch die Mitte März erteilte Anlassbewilligung war nur wenige Tage vorher durch den Gemeindepräsidenten wieder entzogen worden.
«Der Kanton stellte uns als Veranstalter hin. Aber das sind wir nicht», so der Betreiber. Für den Park würden die Regeln für Freizeitparks gelten. Und diese dürften öffnen.
In einer Videokonferenz mit den Pandemie-Zuständigen des Kantons wurde in der Woche nach Ostern die Situation besprochen. Eine Begehung gab es nicht. «Der interdisziplinäre Fachdialog Veranstaltungen des Kantons Solothurn hat das überarbeitete Schutzkonzept mit den Betreibern und dem Gemeindepräsidenten von Zuchwil besprochen, so dass die Gemeinde nun eine Bewilligung erteilen kann», teilt Güvengül Köz, Kommunikationsverantwortliche des Fachstabs Pandemie, auf Anfrage mit.
Die freudige Nachricht bekam Andreas Bauer nach dem Bundesratsentscheid von letzter Woche, bei dem unter anderem die Terrassenöffnung bekanntgegeben wurde. Gemeindepräsident Stefan Hug gab Bescheid, dass der Park den Betrieb aufnehmen darf. Darüber freuen sich die beteiligten Schaustellerfamilien sehr.
Aufgrund des Ruhetagsgesetzes soll der Park mit Familien-Achterbahn, der einzigen mobilen Wasserbahn der Schweiz, einer riesigen Rutschbahn, Autoscooter, Karussells etc. am Pfingstsonntag geschlossen bleiben.
Im Park laufen nun die letzten Vorbereitungen. Derzeit wird noch eine neue Attraktion aufgebaut: Ein 12 Meter hoher Freefall-Tower. «Hoffentlich ist sie bis zum Wochenende fertig», meint der Park-Betreiber.
Was die Massnahmen betrifft «erfüllen wir alles», betont Andreas Bauer. «Wir haben uns wirklich Mühe gegeben.» Ein Schutzkonzept wurde erarbeitet, welches laufend an die sich ändernden Vorgaben angepasst wird.
Für Besucher ab 12 Jahren gilt eine Maskenpflicht. Pro Gondel sind nur Personen aus einer Gruppe zugelassen. Die Durchmischung von Personengruppen soll vermieden werden.
Nach der Eröffnung wird der Kanton die Einhaltung des Schutzkonzeptes vor Ort kontrollieren. «Wann das aber geschehen wird, ist noch nicht bekannt», heisst es von Seiten des Fachstabs Pandemie.