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Kanton Solothurn
Die eidgenössische Raumplanungs-Verordnung soll angepasst werden. Die Solothurner Regierung begrüsst die Richtung der geplanten Änderung. So sollen Solaranlagen inner- wie ausserhalb von Bauzonen gefördert werden.
Künftig sollen Solaranlagen sowohl innerhalb wie auch ausserhalb der Bauzone gezielt gefördert werden. Dies sieht eine Anpassung der eidgenössischen Raumplanungsverordnung vor. Der Solothurner Regierungsrat hat sich mit den Änderungsvorschlägen befasst: er begrüsst die Stossrichtung des Bundes.
Das Vernehmlassungsverfahren, welches das UVEK (das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) hatte durchführen lassen, betrifft die Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung, der Energieeffizienzverordnung und der Niederspannungs-Installationsverordnung. Das schreibt der Kanton in der Mitteilung vom Dienstag.
Kernstück der vorgesehenen Revision ist die Förderung von Solaranlagen. So sollen Installationen, die auf einem Flachdach innerhalb von Gewerbe-, Industrie- oder Arbeitszonen installiert werden neu der Meldepflicht unterstellt werden. Für die entsprechenden Solaranlagen muss künftig also kein Baugesuch mehr eingereicht werden. Stattdessen kommt lediglich das Meldeverfahren zur Anwendung.
Der Regierungsrat begrüsst diese Vorlage zur Förderung von Solaranlagen und schlägt weiter vor, Überdachungen von Parkplätzen oder Infrastrukturanlagen mittels Solaranlagen in vorgenannten Zonen ebenfalls der Meldepflicht zu unterstellen.
Die darüber hinaus vom Bund vorgesehenen Anpassungen zur gezielten Förderung von Solaranlagen ausserhalb der Bauzone werden vom Regierungsrat ebenfalls begrüsst. Zumal damit der Bau ebensolcher Solaranlagen vereinfacht werden soll.