Der Staatsanwalt fordert eine dreijährige Haftstrafe für einen mutmasslichen türkischen Drogenhändler. Ihm wird vorgeworfen, insgesasmt über 60 Kilogramm Marihuana in Umlauf gebracht zu haben.
Ganze sechs Bundesordner füllt das Verfahren gegen Osman T.*, dem die Staatsanwaltschaft einen ganzen Strauss von Straftaten vorwirft. So soll der Türke, der seit 1987 in der Schweiz wohnt, massgeblicher Drahtzieher im Handel und Verkauf mit Marihuana gewesen sein. Über 60 Kilogramm dieser Droge habe T. über verschiedene Kanäle in den Handel gebracht und dabei einen Umsatz von mehreren hunderttausend Franken erzielt, rechnete gestern der zuständige Staatsanwalt Jan Gutzwiller dem Amtsgericht Solothurn-Lebern vor. Doch die meisten Anschuldigungen im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelgesetz bestritt T. im Verlauf der verschiedenen Einvernahmen. Dies tat er auch bei der gestrigen Verhandlung. Er gab einzig zu, im Herbst 2006 während einiger Wochen in Solothurn beim Verkauf von Marihuana beteiligt gewesen zu sein.
Der Stoff wurde in einem als Boutique getarnten Laden portionenweise unter die Leute gebracht. Die Untersuchungsbehörden gehen davon aus, dass damals mindestens 12,5 Kilogramm Marihuana verkauft wurden. Damit sei allein ein Umsatz von 125000 Franken erzielt worden. Für den Staatsanwalt ist es aber eine ausgemachte Tatsache, dass T. bereits drei Jahre früher im Handel mit Marihuana tätig war. So soll er von Ende 2003 bis Mitte 2005 in Bern mit weiteren Mittätern gesamthaft über 20 Kilo dieser Droge abgesetzt haben.
Immer das gleiche Muster
Konkret lief der Verkauf in Bern wie in Solothurn nach ähnlichen Mustern ab. In Bern gründete T. nacheinander zwei GmbHs, mit denen er zwei Ladengeschäfte betrieb. In beiden Läden, die sich in der Berner Altstadt befanden und als Boutiquen aufgezogen waren, wurde unter dem Ladentisch die Droge verkauft. Dabei ist T. aber nur, wenn überhaupt, in Ausnahmefällen als Verkäufer im Laden aufgetreten. Stattdessen habe er, so der Staatsanwalt, die Fäden im Hintergrund gezogen. Der eigentliche Verkauf liess T. die im Laden tätigen Verkäuferinnen machen. Dabei habe er deren Notlage ausgenutzt, weil sie in finanzieller Hinsicht auf die Arbeit angewiesen gewesen seien.
In einem der beiden Berner Läden sind zudem gefälschte Jeans und T-Shirts bekannter Designermarken verkauft worden. Diese Fälscherware sei vom Angeklagten persönlich in der Türkei gekauft worden, erklärte der Staatsanwalt. Auch dies bestritt T. Er sei davon ausgegangen, dass die Kleider echt seien. Schliesslich hätten sie gegenstandslos den Zoll passiert.
Nur für Eigenbedarf
Staatsanwalt Gutzwiller sprach von einer eigentlichen Connection, die in den Drogenhandel verwickelt gewesen sei. Mitgemacht hätten unter anderem auch ein Onkel sowie ein Neffe Ts. Für eben diesen Neffen hatte der Angeklagte zudem im Frühling 2005 unter anderem Kurierdienste nach Holland geleistet. Laut Staatsanwalt sind so rund 10 Kilogramm Marihuana in die Schweiz gelangt. T. bestritt auch diesen Vorwurf. Er habe nicht gewusst, was sich in der fraglichen Tasche befunden habe. Ebenso wenig zu tun haben will T. mit dem Verkauf von insgesamt 35 Kilogramm «Gras», das zwischen November 2005 und Februar 2006 jeweils auf Parkplätzen im Raum Egerkingen/Hägendorf den Besitzer gewechselt haben soll.
Nichts wissen wollte T. auch vom Vorwurf, dass er bei sich zu Hause im Winter 2010 mit dem gewerblichen Anbau von Hanf begonnen habe. Die 116 Hanfpflanzen, die er gezogen habe, seien nur für den eigenen Konsum bestimmt gewesen. Nicht in Abrede gestellt wurde von T. der Tatbestand des Fahrens im angetrunkenen Zustand, das er sich im Februar 2006 hatte zuschulden kommen lassen.
36 Monate gefordert
Für Staatsanwalt Gutzwiller lässt das Verhalten T. keine strafmildernden Umstände zu. Aufgrund des «schweren Verschuldens» forderte er eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten unbedingt, eine Busse von 500 Franken und die Übernahme der Verfahrenskosten zu sieben Zehnteln. Ts. Verteidiger plädierte in den von seinem Mandanten bestritten Anklagepunkten auf Freispruch. Aufgrund der in Solothurn verkauften Menge – der Verteidiger sprach dabei von 8 Kilogramm – forderte er für eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Das Urteil wird heute bekannt gegeben.
*Name von der Redaktion geändert.