Zweitwohnungsstreit eskaliert: Walliser Politiker will Verbandsbeschwerderecht einschränken

In der Auseinandersetzung um Zweitwohnungen greifen Walliser Politiker zu einem radikalen Mittel. Sie wollen das Verbandsbeschwerderecht der Naturschutzorganisationen angreifen.

Roger Braun
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Ferienwohnungen in der Walliser Gemeinde Bellwald. (Bild: Jean-Christophe Bott/Keystone (Bellwald, 21. Januar 2019))

Ferienwohnungen in der Walliser Gemeinde Bellwald. (Bild: Jean-Christophe Bott/Keystone (Bellwald, 21. Januar 2019))

Er wolle primär die Interessen seines Kantons vertreten, sagte Philipp Matthias Bregy, als er diesen Monat für Viola Amherd in den Nationalrat nachrückte. Und in der Tat: Mit seinem ersten Vorstoss tut er das fast schon in klischeehafter Art und Weise.

Das Wallis hadert bis heute mit der Zweitwohnungs-Initia­tive. Seit dem Volksentscheid 2012 dürfen Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von 20 Prozent keine Ferienwohnungen mehr bauen. Immer wieder intervenierten Walliser Politiker deswegen in Bern. Nun wagt Bregy jenen Schritt, vor dem sich die anderen Politiker bisher gescheut haben: Er will das Verbandsbeschwerderecht einschränken.

Viele Einsprachen gegen Bauvorhaben

Unmittelbarer Anlass ist die Umweltschutzorganisation Helvetia Nostra. Sie stand einst hinter der Volksinitiative, nun wacht sie über die Einhaltung des Gesetzes. Alleine im Wallis hat sie die vergangenen drei Jahre über 300 Einsprachen gegen Erstwohnungen eingereicht, in denen sie den Bau verdeckter Zweitwohnungen vermutete.

CVP-Nationalrat Bregy sieht darin einen Missbrauch des Beschwerderechts. Er hat eine parlamentarische Initiative eingereicht, die den Naturschutzorganisationen ihr Beschwerderecht gegen Bauvorhaben mit weniger als 600 Quadratmeter Bruttogeschossfläche entziehen würde. Bregy beklagt einen «Kampf zwischen David und Goliath», der dem einfachen Bürger keine Chance lasse. Er sagt: «Eine Familie, die ein Einfamilienhaus bauen möchte, steht einer nationalen Organisation gegenüber, die unerschöpfliche Geldquellen hat – das ist nicht fair.»

Mit dem Angriff auf das Verbandsbeschwerderecht dürfte Bregy in ein Wespennest stechen. Die FDP hatte vor gut zehn Jahren eine Volksinitiative zur Abschaffung lanciert und fiel damit grausam auf die Nase. Zwei Drittel der Stimmbevölkerung lehnte das Ansinnen nach einer kraftvollen Kampagne der Naturschutzverbände ab. Bregy ist sich dessen bewusst. Er sagt: «Ich will das Verbandsbeschwerderecht nicht aufheben, sondern lediglich einschränken.» Einsprachen gegen grössere Bauprojekte sollen möglich bleiben; auch um geschütz- te Ortsbilder zu schützen, sol- len Umweltschutzorganisationen weiterhin vor Gericht ziehen können. «Es geht einzig darum, die Bürger mit ihren Träumen vom Eigenheim vor der Klagemaschinerie nationaler Umweltschutzorganisationen zu schützen», sagt Rechtsanwalt Bregy.

Bei Helvetia Nostra kommt der Vorstoss schlecht an. «Die Einschränkung des Verbands­beschwerderechts würde den Landschaftsschutz empfindlich schwächen», sagt Präsidentin Vera Weber. Für sie gibt es keinen Handlungsbedarf. «Nicht wir sind das Problem, sondern jene Leute, die das Gesetz umgehen wollen», sagt Weber. Sie verweist auf das Bundesgericht, das Helvetia Nostra in fünf Fällen recht gegeben hat. Weber sagt: «Es ist langsam an der Zeit, dass die Politik merkt, dass nicht wir das Gesetz brechen, sondern die Behörden, die willfährig Baubewilligungen vergeben.»

Naturschutzorganisationen sind bereit für Kampf

Widerstand kündigt auch der Präsident der Stiftung Landschaftsschutz Kurt Fluri an. «Die flächenmässige Grösse eines Bauprojektes ist kein relevantes Kriterium dafür, ob es die Interessen des Landschaftsschutzes verletzt oder nicht», sagt der Solothurner FDP-Nationalrat.

Bregy ist nicht der erste Walliser, der sich über das Beschwerderecht von Helvetia Nostra ärgert. SVP-Nationalrat Franz Ruppen hatte den Bundesrat Anfang Jahr aufgerufen, etwas gegen die «Hexenjagd» auf unbescholtene Bürger zu unternehmen. Auch FDP-Nationalrat Philippe Nantermod und die heutige Bundesrätin Viola Amherd suchten nach parlamentarischen Wegen, um die Beschwerden zu verhindern. Vergeblich: Der Bundesrat sah bisher keinen Grund für eine Änderung des Gesetzes. Mit Bregys Vorschlag dürfte nun allerdings Bewegung in die Diskussion kommen. Damals im Jahr 2008 befürwortete neben der FDP als Urheberin der Initiative auch die SVP die komplette Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts. Nun, da es lediglich um die Einschränkung des Rechtsmittels geht, dürfte der Vorstoss auch bei der CVP auf Sympathie stossen. Umso mehr, als dass neben Bregy sechs weitere Parteimitglieder den Vorstoss unterzeichnet haben.

Der Präsident der Stiftung für Landschaftsschutz Kurt Fluri gibt sich kampfeslustig. Er sagt: «Sollte die Einschränkung im Parlament eine Mehrheit finden, kann ich mir gut vorstellen, dass die betroffenen Verbände zum Referendum greifen werden.»