Was steht im UNO-Migrationspakt?

Beim UNO-Migrationspakt, den die Schweiz unterzeichnen soll, handelt es sich um ein 34-seitiges Dokument. Das Papier hat die Absicht, eine sichere und geordnete Migration zu erreichen. Vieles darin ist selbstverständlich und unbestritten – einiges aber politisch brisant. Die wichtigsten Punkte.

Patrik Müller
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Zwei Asylsuchende aus Afghanistan anlässlich eines Pilotprojekts in Aarau. (KEYSTONE/Alexandra Wey)

Zwei Asylsuchende aus Afghanistan anlässlich eines Pilotprojekts in Aarau. (KEYSTONE/Alexandra Wey)

Volkserziehung und Medienintegration

Der Pakt will erreichen, dass die Bevölkerung die Migration als etwas Positives für alle («win-win», wie es heisst) wahrnimmt. Die «Vision» sei: «Wir müssen all unseren Bürgern objektive, faktengestützte und klare Informationen vermitteln, welche die Vorteile und Herausforderungen der Migration aufzeigen. Dies, um irreführende Narrative auszuräumen, die eine negative Wahrnehmung von Migranten bewirken.»

Die UNO nimmt auch die Medien in die Pflicht. Diese müssten «in die Steuerung der Migration eingebunden werden», heisst es im Pakt. Zwar wird betont, dass die Pressefreiheit geachtet werde. Aber Journalisten müssten «bezüglich Migrationsfragen und -begriffen sensibilisiert und aufgeklärt» werden. Der Pakt droht jenen Medien, die öffentliche Gelder erhalten (in der Schweiz wäre das die Medienabgabe, also die ehemalige Billag-Gebühr), mit dem Entzug dieser Gelder, falls sie «systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern». Das mag harmlos klingen – doch wer entscheidet, was rassistisch oder intolerant genau bedeutet? Ist es schon rassistisch, wenn ein Medium die Herkunft eines Straftäters nennt? Das Schweizer Aussenministerium (EDA) sieht kein Problem, auf Anfrage teilt es mit: «Die Medienfreiheit wird in keiner Art und Weise tangiert.» Der Geldentzug sei ein «freiwilliges Umsetzungsinstrument».

Informationen in den Herkunftsländern

Nicht nur in den Zielländern wie der Schweiz, auch in den Fluchtländern will der UNO-Pakt die Bevölkerung aufklären. Er verlangt «mehrsprachige, geschlechtersensible Informationskampagnen in den Herkunftsländern» und «Orientierungskurse vor der Abreise», um eine «sichere, geordnete und reguläre Migration zu fördern und auf die Risiken irregulärer Migration hinzuweisen». Müsste die Schweiz also etwa in Afrika kommunikativ aktiv werden? Das EDA ortet keinen zusätzlichen Bedarf: «Die Schweiz finanziert bereits seit mehreren Jahren Informations- und Sensibilisierungskampagnen in Herkunfts- und Transitstaaten.»

Einfachere Mobilität

Dass der UNO-Migrationspakt eine weltweite Personenfreizügigkeit einführen wolle, wie Rechtspopulisten etwa in Deutschland behaupten, ist falsch – das geht aus dem Vertragstext nicht hervor. Doch er formuliert das generelle Ziel, die «Mobilität für Arbeitskräfte» zu erleichtern, konkret «durch internationale und bilaterale Kooperationsvereinbarungen, wie beispielsweise Freizügigkeitsregelungen, Visaliberalisierung oder Visa für mehrere Länder». Heute kennt die Schweiz die volle Freizügigkeit einzig für Arbeitskräfte aus der Europäischen Union.

Familiennachzug erleichtern

Der UNO-Pakt will erreichen, dass die unterzeichnenden Staaten den Familiennachzug für Migranten «aller Qualifikationsniveaus» erleichtern. Dies «durch Massnahmen, die dem Recht auf ein Familienleben Nachachtung verschaffen – auch «durch Neufassung geltender Vorschriften», etwa bezüglich Aufenthaltsdauer, Arbeitsgenehmigung und Zugang zu Sozialversicherungen.

Angepasste Gesundheitsversorgung

Der Pakt verlangt, das «nationale und lokale» Gesundheitswesen den Bedürfnissen von Migranten anzupassen, «indem die Kapazitäten für die Leistungserbringung verstärkt werden, ein bezahlbarer und nichtdiskriminierender Zugang zur Gesundheitsversorgung gefördert wird». So wie Journalisten sollen auch Angestellte des Gesundheitswesens «in kultureller Sensibilität geschult werden».

Ausschaffungshaft wäre neu verboten

Die vielen Forderungen des Pakts, so beschwichtigt das EDA, würden in der Schweiz keine neuen Gesetze auslösen. «Der Migrationspakt ist eine sogenannte Soft-Law, das heisst rechtlich nicht verbindlich, aber politisch bindend.» In einem Punkt aber würde der UNO-Pakt dem Schweizer Recht widersprechen: Ausschaffungshaft für Minderjährige ab 15 Jahren wäre nicht mehr möglich.