Saufgelage und Bordellbesuche der Swisscoy seien Einzelereignisse, urteilt ein Bericht des VBS. Die Leistung des Kontingents sei gut. Die Kontrolle wird dennoch verstärkt.
bern. Schlägereien, Saufgelage, Bordellbesuche – die Vorwürfe an die in Kosovo stationierten Swisscoy-Soldaten waren happig. Vorgebracht hatte sie die «Weltwoche» im Mai. Weil sie nichts zu tun hätten, gingen die Truppen anderen Beschäftigungen nach. Sofort kritisierten SVP-Politiker, das sei der Beweis, wie sinnlos der Einsatz sei. Linke und Mittepolitiker wiederum mutmassten, SVP-Verteidigungsminister Maurer selbst habe die Informationen gestreut, um den Auslandeinsatz der Armee schlechtzumachen.
Wie auch immer. Klar ist indes: Maurer reagierte und gab eine Abklärung in Auftrag. Dieser Bericht liegt nun vor. Und zwar bereits seit längerem. Das VBS sah laut Mediensprecher Sebastian Hueber «aus personalrechtlichen Gründen» keinen Anlass, diese «interne» Abklärung zu veröffentlichen. Dies, obschon der Bericht der Swisscoy nun die Absolution erteilt.
Wie Hueber erklärt, gebe es zu «keiner Klage Anlass». Die Leistung der Swisscoy-Truppe sei tadellos gewesen. Maurer sei überzeugt, so Hueber, dass eine «überwiegende Mehrheit der Swisscoy-Angehörigen gute Arbeit» leiste. Bei den beanstandeten Vorwürfen habe es sich lediglich um «Einzelvorkommnisse» gehandelt, die sich im «üblichen Rahmen von militärischen Dienstleistungen im In- und Ausland» bewegten. Hueber meint damit die Tatsache, dass die «Armee ein Abbild der Gesellschaft» sei.
Dort komme es auch immer wieder vor, dass meist junge Menschen ihre Grenzen weit setzten. «Das ist eine Realität, die es auch im Militär gibt.» Gleichwohl hat die Armee Massnahmen ergriffen. Das Risiko, dass sich solche Vorfälle ereignen, soll vermindert werden. Der Dienstbetriebsbefehl für das neue Swisscoy-Kontingent wurde verschärft. Bereits galt ein Alkoholverbot während der Arbeitszeit und zwischen 23 und 18 Uhr. In den Einrichtungen der Swisscoy wird kein Alkohol von über 15 Prozent angeboten.
Neu soll der Missbrauch besser kontrolliert werden. Der Kommandant erhält die Möglichkeit, den Wohncontainer bei Verdacht zu inspizieren. Zwar sei das Lagern von Alkohol nicht verboten, sagt Walter Frik, Kommunikationschef von Swissint, dem Ausbildungszentrum für die friedensfördernden Operationen der Armee. Bei Verstoss gegen den Betriebsbefehl müsse der Soldat mit Konsequenzen rechnen, etwa mit einem Verweis oder mit einem scharfen Arrest plus Geldbusse. Weiter prüft die Armee, ob eine Ombudsperson eingeführt werden soll.
Der Swisscoy-Soldat könnte diese Person, vergleichbar mit einem Armeeseelsorger, kontaktieren, ohne dass die anderen davon etwas erfahren würden.
Im Detail sei das noch nicht durchdacht, sagt Frik. Der Soldat solle aber die Möglichkeit bekommen, Vorkommnisse zu melden. Frik geht davon aus, dass eine solche Ombudsperson früher oder später eingeführt wird. Was der Soldat in seiner Freizeit tut, ist zwar mehr oder weniger seine Sache.
Nach sechs Tagen Dienst folgt meist ein freier Tag. Sich einfach nur betrinken könne aber niemand, da der Dienstbetriebsbefehl während des ganzen Einsatzes gelte, sagt Frik.