LED-Leuchten machen uns krank, warnen SVP-Nationalrätin Yvette Estermann und Grünen-Präsidentin Regula Rytz. Das geplante Halogen-Verbot müsse deshalb verschoben werden, fordern sie.
Sie sind eigentlich nie gleicher Meinung. In den grossen Geschäften der soeben beendeten Sommersession haben Yvette Estermann, Luzerner SVP-Nationalrätin, und die Grünen-Präsidentin Regula Rytz aus dem Kanton Bern stets gegensätzliche Positionen vertreten – sei es zur Selbstbestimmungs-Initiative oder zur Frauenquote in der Teppichetage. Der Kampf gegen schädliches Licht jedoch hat die beiden ungleichen Volksvertreterinnen vereint. In nicht weniger als fünf Vorstössen fordern sie, dass dem Bundesrat sozusagen ein Licht aufgeht und er in Sachen Leuchtmittelangebot die Reissleine zieht.
Auf den Plan gerufen hat Rytz und Estermann das Verbot von Halogenleuchtmitteln, das im kommenden Herbst in Kraft treten soll. Diese hatte der Bundesrat zwar noch vor ein paar Jahren als Alternative zu den umstrittenen Energiesparlampen angepriesen, welche giftiges Quecksilber enthalten. Nun sollen die Halogenleuchten aber ebenfalls aus Handel und Haushalten verschwinden. Begründet wird das mit Energiesparen: Zwar verbrauchen sie nicht ganz so viel Strom wie die seit dem Jahre 2009 aus dem Verkehr gezogenen klassischen Glühbirnen, aber eben doch mehr als das aktuell Neueste auf dem Markt: die LED-Leuchten. Deshalb verbietet die Europäische Union vom September an die weitaus meisten Halogenleuchten. Und die Schweiz zieht mit.
Dagegen wehrt sich nicht nur Yvette Estermann, die sich seinerzeit bereits gegen die Abschaffung der Glühbirne starkgemacht hatte. Sondern, wegen der gesundheitlichen Risiken, nun auch Regula Rytz. Das liegt zum einen am hohen Blauanteil der LED-Leuchten. Wird dieses sogenannt kalte Licht abends eingesetzt, kann es den Schlaf beeinflussen. Das zeigen unter anderem auch Untersuchungen des Zentrums für Chronobiologie an der Universität Basel: «War der Blaulichtanteil zu hoch, sind die Leute wach geblieben, ihre innere Uhr wurde verschoben», berichtet Zentrumsleiter Christian Cajochen.
Augenärzte sind ebenfalls beunruhigt, obwohl über die Langzeitfolgen noch nichts bekannt ist – oder gerade deswegen. «Wir müssen davon ausgehen, dass die LEDs über Jahrzehnte auf die menschliche Netzhaut einwirken werden und dass es zu immer mehr nicht reparierbaren Prozessen im Auge kommen kann, die ein deutlich erhöhtes Risiko für altersbedingte Veränderungen der Netzhaut darstellen können», erklärte der Berliner Augenheilkunde-Professor Olaf Straus erst kürzlich im Ersten Deutschen Fernsehen. Zum andern stellt das erst kürzlich entdeckte «Flimmern» beziehungsweise «Flickern» der LED-Leuchten, das je nach Produkt unterschiedlich stark ist, ein potenzielles Risiko dar. Dessen gesundheitliche Folgen sind noch unbekannt, wie Rytz in einer ihrer Anfragen schreibt. Vom Bundesrat will sie wissen, ob er die Forschung in diesem Bereich zu fördern, Grenzwerte einzuführen und Fachleute sowie Bevölkerung zu informieren gedenke.
Zwar gibt es bereits Handlungsanweisungen, nur muss man sich diese mit einigem Aufwand selbst beschaffen. Etwa aus einem 16-seitigen Merkblatt zu LED-Lampen, welches das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ins Internet gestellt hat. Darin ist nachzulesen, dass LED-Lampen generell in einem Abstand von mindestens 20 Zentimetern einzusetzen seien. Dann wird es sogleich kompliziert: Wo welche Lampen einzusetzen seien, hänge von der Farbtemperatur ab. Vor dem Schlafen solle man solche mit ca. 3000 Kelvin verwenden, solche mit mehr als 4000 Kelvin seien dafür weniger geeignet. Zu flimmernden LED-Lampen steht in dem Merkblatt, es sei nicht klar, «ob sie ein Risiko für Personen mit Kopfweh, Migräne oder Epilepsie darstellen».
Von all dem wissen die Konsumenten meist wenig bis nichts, da entsprechende Hinweise auf den Packungen fehlen. Die Vorstösse sollen da Abhilfe schaffen. «Was unternimmt der Bundesrat, um unseren Bürgerinnen und Bürgern unbedenkliches Licht für die Schule, für das Büro und für zu Hause zu garantieren?», will etwa Estermann wissen, und sie fragt, ob der Bundesrat auf das Verbot des gesundheitlich unbedenklichen Halogenlichts zurückkommen könne. Gleiches fordert Rytz.
Vorerst stellen die beiden Nationalrätinnen nur Fragen. Je nach Antwort des Bundesrats wollen sie stärkeres Geschütz auffahren und dem Bundesrat per verbindlichen Vorstoss ein Licht aufzwingen.
Sollte das nichts nützen, bleibt den Konsumentinnen und Konsumenten noch die Methode, die Estermann bereits bei den klassischen Glühlampen angewendet hatte: Bevor das Verbot vor knapp zehn Jahren in Kraft trat, deckte sie sich haufenweise ein – und lagert heute noch «einige hundert» der alten Birnen im Keller, wie sie sagt.