UBS Frankreich: Amtshilfe rechtens

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Datenklau Die Schweiz darf bei Personen Amtshilfe leisten, die in den bei der UBS France gestohlenen Daten aufgeführt sind. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Frankreich stellte 2013 ein Amtshilfegesuch. Gegen den Entscheid, dem Gesuch Folge zu leisten, legte ein Betroffener erfolgreich Beschwerde ein. Das Bundesgericht hält nun fest, dass der Datenklau hier strafbar sei. Doch das Kopieren der Daten in Frankreich könne nicht durch die hiesige Justiz verfolgt werden, da sonst Schweizer Recht im Ausland angewendet werde.(sda)