Sperre muss Einzelfall sein

Kommentar

Fabian Fellmann
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Im Parlament ist ein Grundsatzentscheid gefallen: Es schützt die Schweizer Casinos und schränkt dafür das freie Internet ein. Nur Schweizer Casino-Betreiber dürfen hierzulande auch Online-Glücksspiele anbieten. Wenn ein Internetnutzer auf ein ausländisches Online-Casino zugreifen will, gelangt er nur bis zu einer Warnseite, die auf den illegalen Inhalt aufmerksam macht. Solche gesetzlichen Netzsperren gibt es bisher in der Schweiz nicht.

Den Tabubruch rechtfertigte die Nationalratsmehrheit gestern damit, es gelte die Einnahmen der Schweizer Casinos zu Gunsten der Bundeskasse und der AHV zu sichern. Im Hintergrund geht es zudem um die Gelder, welche die Lotteriegesellschaften der Kantone an Kultureinrichtungen und Sportverbände ausschütten. Inwiefern Netzsperren zum Schutz dieser Geschäftsmodelle taugen angesichts des rasanten Wandels der digitalen Welt, sei dahingestellt. Die Schweiz dürfte es in einem gross angelegten Versuch herausfinden, wenn der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist.

Sicher ist, dass nun auch andere Wirtschaftszweige probieren werden, sich mit Netzsperren gegen unliebsame Konkurrenz zu wehren. Hinzu werden Forderungen nach der Sperrung von Webseiten mit Gewaltdarstellungen, verbotener Pornografie oder Drogen-Angeboten aufkommen.

So berechtigt solche Anliegen scheinen mögen: Das Internet ist zu schnelllebig und zu wendig, um es auf breiter Front kontrollieren zu können. Und es widerspricht einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, wenn der Staat den Informationsfluss derart stark einzuschränken versucht. Die Sperre zu Gunsten der Casinos muss ein Einzelfall bleiben.

Fabian Fellmann