Schluss mit Privilegien

Stimmt das Volk am 8. Februar Nein, verlieren die Auslandschweizer in der EU ihren derzeitigen Status. Die Auswanderung dürfte zurückgehen.

Daniel Saameli
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brüssel. Derzeit leben in der EU 400 000 Auslandschweizer. Die grössten Kontingente befinden sich in Frankreich (176 000 Personen), Deutschland (75 000), Italien (48 000), Grossbritannien (28 000) und Spanien (23 000). Zwei Drittel der Auslandschweizer sind Doppelbürger, sie sind somit auf der sicheren Seite: Weil sie auch einen EU-Pass besitzen, wären sie von einem Nein zur Personenfreizügigkeit nicht betroffen.

Anders die 110 000 Schweizer in der EU, die nur einen Schweizer Pass haben: Ihr Status würde sich bei einem Nein massiv verschlechtern. Sie würden auf den Stand vor der Einführung der Bilateralen I im Jahr 2002 zurückgeworfen.

Vorzugsbehandlung fällt weg

Gegenwärtig werden die Auslandschweizer wie EU-Bürger behandelt. Das betrifft etwa die Anerkennung von Schweizer Diplomen in der EU oder die Koordination der Sozialversicherungen. Zudem erfolgt die Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen diskussionslos. All dies erhöht die Chancen von Schweizer Arbeitnehmern, von Firmen in der EU angestellt zu werden; diese erteilen nicht mehr automatisch Bewerbern aus der EU den Zuschlag. Es ist somit einfacher als früher, einige Jahre im Ausland zu arbeiten. Es erstaunt denn auch nicht, dass sich der Bestand der Auslandschweizer in der EU seit der Einführung der Bilateralen I um 45 000 Personen erhöht hat.

Nach einem Nein würden die Auslandschweizer wieder wie Angehörige eines normalen Drittstaats behandelt. Sie müssten sich also auf den EU-Einwohnerämtern wieder in die Warteschlange der Afrikaner, Asiaten und Amerikaner einreihen. Die Schweizer verlören ihren Rechtsanspruch auf eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung; die Entscheidung würde wieder im Ermessen der nationalen Behörden des jeweiligen EU-Staats liegen. Je nach nationaler Gesetzgebung würden die Schweizer unterschiedlich behandelt. Jedenfalls würde der administrative Aufwand zunehmen. Schweizer könnten somit nicht mehr unbürokratisch und flexibel in der EU eingesetzt werden.

Die bereits erworbenen Ansprüche von einzelnen blieben unberührt. Die neue, schlechtere Regelung würde für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen und für Neuankömmlinge greifen. Wegen der Rechtsunsicherheit würden es sich Auswanderungswillige wohl zweimal überlegen, ob sie den Schritt ins europäische Ausland wagen sollen. Davon geht auch Ariane Rustichelli, Sprecherin der Auslandschweizer-Organisation, aus: «Weniger Schweizer würden auswandern.»

Schweizer Forscher bangen

Nachteilig wäre ein Nein auch für Schweizer, die in der EU forschen. Die Projekte des 7. Rahmenforschungsprogramms (RP) würden zwar bis 2013 weiterlaufen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die EU zu einem 8. Rahmenprogramm Hand bieten würde; die Schweiz würde deshalb mit dem Nein zur Personenfreizügigkeit auch den freien Austausch von Wissen und dessen Trägern behindern.

Davon wäre eine beträchtliche Anzahl Schweizer Forscher betroffen. Für das 7. Rahmenprogramm liegen noch keine Zahlen vor, beim 6. Programm (2002 bis 2006) gab es 1914 Schweizer Beteiligungen.