Ostschweizer Finanzdirektoren sind zufrieden

Aus St. Galler Sicht sei der Entscheid des Ständerats richtig, so Finanzdirektor Martin Gehrer. Der Vorschlag des Bundesrates hätte St. Gallen jährlich 39 Millionen Franken oder 4 Steuerprozente an Einbussen gebracht. St. Gallen verschliesse sich nicht total den Forderungen der Geberkantone.

Richard Clavadetscher
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Aus St. Galler Sicht sei der Entscheid des Ständerats richtig, so Finanzdirektor Martin Gehrer. Der Vorschlag des Bundesrates hätte St. Gallen jährlich 39 Millionen Franken oder 4 Steuerprozente an Einbussen gebracht. St. Gallen verschliesse sich nicht total den Forderungen der Geberkantone. Bei der Unternehmenssteuerreform III sei von den Nehmerkantonen in Aussicht gestellt, den Geberkantonen entgegenzukommen. Noch sei es für Anpassungen beim Finanzausgleich zu früh, zumal wichtige Ziele noch nicht erreicht seien, so Gehrer. Zweck des Finanzausgleichs NFA sei, die Unterschiede zwischen den Kantonen zu verkleinern. Dieses Ziel sei jedoch nur zum Teil erreicht. Zudem sei wichtig, die Gelder aus dem Finanzausgleich zweckfrei verwenden zu können.

Es ging um 3,7 Steuerprozente

Auch Gehrers Thurgauer Kollege Jakob Stark ist zufrieden. Beim Ressourcenpotenzial sei es nach wie vor so, dass die Geberkantone auch nach Abzug der Gelder für den NFA den Nehmerkantonen weit voraus seien; eine Angleichung habe noch nicht stattgefunden, sagt auch Stark. Hätte der Ständerat anders entschieden, würde der Thurgau 17,7 Millionen Franken weniger einnehmen. Dies entspricht 3,7 Steuerprozenten. Es gehe hier ja auch um die neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen, also um ein langfristiges Projekt, so Stark. In diesem Zusammenhang nun beim NFA schon nach kurzer Zeit Änderungen vorzunehmen, sei nicht klug. Wenn wir ein föderales System wollten, das viele Vorteile habe, brauche es Ausgleichszahlungen, und es brauche sie auch in diesem Umfang. Wenn gewisse Geberkantone ihre Steuern zu sehr gesenkt hätten, dann müssten sie «halt in Gottes Namen Anpassungen machen». Auch dann stünden sie steuerlich immer noch besser da als die Nehmerkantone.

Jakob Stark meint indes wie Gehrer, die Nehmerkantone sollten sich den Geberkantonen bei der Unternehmenssteuerreform III erkenntlich zeigen, da diese mehr davon betroffen seien als die Nehmerkantone. Es sei deshalb gescheit, den jetzt gewonnenen Spielraum für diese Steuerreform einzusetzen.

Ressourcenpotenzial gesteigert

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden geht es um 3,3 Millionen Franken, was 0,1 Steuereinheiten entspricht. Den Ständeratsentscheid sieht Finanzdirektor Köbi Frei als Bestätigung dafür, dass der NFA auf dem richtigen Weg sei. Es sei ja die Absicht, damit das Ressourcenpotenzial der Kantone anzugleichen. Es zeige sich jedoch, dass die Geberkantone nach wie vor viel schneller wachsen würden, sagt auch er. Für Appenzell Ausserrhoden gelte, dass man bestrebt sei, die Ressourcenkraft zu stärken, um nicht dauerhaft auf die Geberkantone angewiesen zu sein beim NFA. Ausserrhoden habe bewiesen, dass es ihm ernst sei: Über die letzten Jahre sei die Steigerung seines Ressourcenpotenzials zusammen mit jener von Obwalden schweizweit am höchsten.

«Gute Diskussionsgrundlage»

Der Ständerat stimmte der bisherigen Konkordanz zu; er bestätigte das System für die nächsten vier Jahre. Das sei eine gute Ausgangslage für künftige Diskussionen. Dies die Ansicht des Innerrhoder Säckelmeisters Thomas Rechsteiner. Was die Unternehmenssteuerreform III betrifft, ist er jedoch der Meinung, NFA und Steuerreform seien auseinanderzuhalten. Beides habe nicht denselben Hintergrund. Konsequenzen der Steuerreform mit Einfluss auf den NFA seien zwar zu adaptieren, es sei jetzt aber zu früh, hier schon wieder Versprechungen zu machen. Noch sei nicht einmal die Vernehmlassung zur Steuerreform abgeschlossen.

Wäre der Ständerat für die Entlastung gewesen, hätte dies Innerrhoden mit 0,9 Millionen Franken getroffen, was etwa 3 Steuerprozenten entspricht.