Nur ein kleiner Lauschangriff

Der Nachrichtendienst soll künftig präventiv Telefone abhören und Wanzen verlegen dürfen, gewalttätiger Extremismus soll aber kein Grund sein für eine Überwachung. Der Vorschlag des Bundesrates stösst links und rechts auf Kritik.

Andri Rostetter/Denise Lachat
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Ueli Maurer spricht von zehn Fällen im Jahr, welche die innere Sicherheit so gefährden, dass eine präventive Überwachung nötig werde. (Bild: ky)

Ueli Maurer spricht von zehn Fällen im Jahr, welche die innere Sicherheit so gefährden, dass eine präventive Überwachung nötig werde. (Bild: ky)

BERN. Politische Extremisten dürfen in der Schweiz auch dann nicht präventiv überwacht werden, wenn sie gewalttätig werden. Das sieht das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) vor, das der Bundesrat gestern in die Vernehmlassung geschickt hat. «Wir haben uns durch das ganze Gesetz hindurch für möglichst viel persönliche Freiheit entschieden», sagte Bundespräsident Ueli Maurer vor den Medien in Bern. Die präventive Überwachung solle nur dort zum Einsatz kommen, wo es nicht anders gehe. Der Nachrichtendienst darf damit seinen Fokus nur noch auf drei Gebiete richten: Terrorismus, Spionage und Proliferation, also die illegale Weitergabe von Waffen.

«Kein Rückfall in alte Zeiten»

Grund für die relative Zurückhaltung ist allerdings weniger ein Umdenken im Verteidigungsdepartement als vielmehr das Scheitern des letzten Entwurfs für ein neues NDG im Jahr 2009. Wo die zentralen Unterschiede zur damaligen Vorlage sind, konnte Maurer gestern allerdings nicht mehr im Detail sagen.

«Wir wollen keinen Rückfall in alte Zeiten», sagte Nachrichtendienst-Chef Markus Seiler in Anspielung auf den Fichenskandal in den 1980er-Jahren. «Politischer Extremismus ist für den Nachrichtendienst tabu.» Nach dem neuen Gesetz seien nur noch «endoskopische Lauschangriffe» möglich. Darum brauche der Nachrichtendienst auch nur 16 neue Stellen für die Inland- und die Auslandüberwachung, während für die vom Parlament abgelehnte Vorlage noch etwa 40 nötig gewesen wären.

Bevor der Nachrichtendienst künftig eine Abhöraktion starten darf, muss er ein Gesuch an das Bundesverwaltungsgericht stellen. Anschliessend muss der Chef des Verteidigungsdepartements grünes Licht geben und den Sicherheitsausschuss des Bundesrates konsultieren. Für das Prozedere ist eine Frist von fünf Tagen vorgesehen. Maurer sprach von rund zehn Fällen pro Jahr, die die innere Sicherheit so gefährden, dass eine präventive Überwachung nötig werde. Damit soll es möglich werden, gerichtlich verwertbare Informationen über verdächtige Personen zu beschaffen. Bislang sind Strafverfahren teils an diesem Punkt gescheitert. Bis Ende Jahr will der Bundesrat die Botschaft zum neuen NDG verabschieden, 2014 soll das Gesetz ins Parlament kommen.

«Ziemlich unausgereift»

Die SP bezeichnete den Gesetzesentwurf in einem Communiqué als «ziemlich unausgereift». Werde die Informationsbeschaffung aus sicherheitspolitischen Gründen ausgebaut, so müsse auch die gerichtliche und parlamentarische Aufsicht ausgeweitet werden. Auch in Maurers Partei stösst der Entwurf vorerst nicht auf Gegenliebe. SVP-Sicherheitspolitiker Hans Fehr (ZH) befürchtet, dass aus dem NDG ein «zahnloser Tiger» werde. «Der gewalttätige Extremismus müsste dazugehören.» Der Datenschutz habe seine Grenzen, man sollte ihn aber auch nicht überhöhen. Er selber wäre da nicht so zimperlich, meint Fehr. «Schliesslich hat ein unbescholtener Bürger ja nichts zu befürchten. Von einem zweiten Fichenskandal sind wir jedenfalls weit entfernt.»

Der Nachrichtendienst hat allerdings auch in jüngster Vergangenheit wieder für negative Schlagzeilen gesorgt. Im Sommer 2010 förderte die parlamentarische Geschäftsprüfungsdelegation zutage, dass der Nachrichtendienst illegal Daten von 210 000 Personen gesammelt hatte.