Klang tönt mehr, als er lärmt

Zur Sache

Balz Bruder
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Die Welt, in der wir leben, ist eine der störendsten. Auf diesen einfachen Nenner lässt sich die Diskussion um angeblich unerträgliches Kirchengeläut bringen, die landauf, landab nicht ohne Leidenschaft geführt wird. Des einen Klang ist des andern Lärm – eine idealtypische Ausgangslage für einen Fall, der dem Bundesgericht zur letztgültigen Beurteilung unterbreitet wird.

Die Lausanner Richter haben nach einer öffentlichen Beratung durchaus Bemerkenswertes festgehalten. Nachdem die Vorinstanzen die Lärmschutzklagen von Anwohnern zumindest teilweise geschützt hatten, kam das höchste Gericht, man höre und staune, zum Schluss, die Wädenswiler Kirchenglocken dürften die Viertelstunden auch künftig in der Nacht anschlagen.

Gut so!, ist in angemessener Lautstärke auszurufen versucht, wer an die Hunderttausende denkt, die an stark befahrenen Ein- und Ausfallachsen wohnen. Und die einen nächtlichen Glockenschlag als Alternative zum Verkehrslärm gleichsam als Wohltat empfänden. Es scheint, dass die Relationen beim Kampf um schutzwürdige Interessen zuweilen etwas verloren gehen.

Nun ist zwar jeder Einzelfall als solcher zu beurteilen – doch in gewisser Weise ist Wädenswil überall in der Schweiz. Es wäre deshalb zu begrüssen, wenn das Urteil des Bundesgerichts nicht nur den notorischen Glockenstreit in unserem Land in geordnete Bahnen lenken würde. Wünschenswert wäre darüber hinaus, bei Kuhglockengeläut, Fussballfeldgeräuschkulisse und Kinderspielplatzgeschrei hielte gesunder Menschenverstand ebenfalls vermehrt Einzug. Die Welt, in der wir leben, ist eine der unruhigsten. Seite 20