Justiz Die zusätzliche Freiheitsstrafe von sechs Monaten für Hassan Kiko ist rechtskräftig. Der Syrer flüchtete filmreif im Februar 2016 mit Hilfe einer Aufseherin aus dem Gefängnis Limmattal. Nach einigen Monaten wurde das unterdessen verheiratete Paar in Italien gefasst. Das Obergericht Zürich bestätigte im Oktober vergangenen Jahres die Verurteilung wegen Anstiftung zum «Entweichenlassen eines Häftlings». Vor Gericht hatte der Syrer diese Flucht als «Dummheit bezeichnet». Er gab damals an, dass er nicht weiter nach Syrien reisen wollte. Er habe eine Rückkehr in die Schweiz angestrebt, um seine Unschuld zu beweisen. Wie aus der Information des Bundesgerichts hervorgeht, hat der Verurteilte den Fall nicht weitergezogen. Die Fluchthelferin wurde für ihre Unterstützung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Syrer ist dreifach vorbestraft, unter anderem wegen der Vergewaltigung einer 15-Jährigen. Insgesamt muss er inklusive der Zusatzstrafe gut sieben Jahre absitzen. (sda)