Keine Verjährung bei Missbrauch

Die Volksinitiative der Kinderschutzvereinigung «Marche Blanche» kommt trotz des Entgegenkommens von Bundesrat und Parlament vor das Volks. Für «pornographische Straftaten an Kindern» soll es keine Verjährungsfrist geben.

Jürg Sohm
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Protest für Opfer: Schweigemarsch der Kinderschutzvereinigung «Marche Blanche», die für Nulltoleranz gegenüber pädosexuellen Straftätern ist.

Protest für Opfer: Schweigemarsch der Kinderschutzvereinigung «Marche Blanche», die für Nulltoleranz gegenüber pädosexuellen Straftätern ist.

Sexualverbrechen an Kindern schockieren und lassen in der Öffentlichkeit immer wieder Rufe nach «Nulltoleranz» aufkommen. Vor diesem Hintergrund ist die Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornographischer Straftaten an Kindern» entstanden, über die am 30. November abgestimmt wird. Die Initiative ist im März 2006 von der Organisation «Marche Blanche» eingereicht worden. Die Westschweizer Vereinigung macht seit mehreren Jahren mit Protestmärschen gegen Kindsmissbrauch und Kinderschänder mobil. Mit ihrer Volksinitiative betritt sie nun das nationale Politparkett. Sie verlangt, dass «sexuelle und pornographische Straftaten an Kindern vor der Pubertät» unverjährbar werden.

Langer Einfluss der Peiniger

Heute verjähren sexuelle Handlungen sowie andere schwere Straftaten an Kindern grundsätzlich nach 15 Jahren. Den Initianten ist diese Frist viel zu kurz.

Sie machen geltend, derartige Missbräuche kämen in der überwiegenden Mehrheit der Fälle erst sehr spät ans Tageslicht. So wirke der Einfluss eines Peinigers auf sein Opfer meist lange nach.

Erst wenn sich das Opfer aus diesem Einfluss befreit und die traumatischen Erlebnisse psychologisch verarbeitet habe, sei es in der Lage, seine Geschichte vor einem Gericht auszubreiten. Das daure oft weit länger als 15 Jahre. Eine (zu kurze) Verjährungsfrist verhindere deshalb, dass Täter je zur Verantwortung gezogen werden könnten. Die Initianten versprechen sich von der Unverjährbarkeit eine grundsätzlich abschreckende Wirkung und vermehrt Anzeigen gegen Wiederholungstäter.

Der Gegenvorschlag

Bundesrat und Parlament haben das Anliegen ernst genommen. Es wurde ein Gegenvorschlag beschlossen, der das Hauptargument der Initianten – weniger Zeitdruck auf die Opfer – aufnimmt. Konkret wird die Verjährungsfrist zur Verfolgung schwerer Sexual- und Gewaltdelikte gegen unter 16jährige künftig nicht mehr mit der Tat selber beginnen, sondern erst, wenn das Opfer volljährig, also 18 Jahre alt, ist. Das wird dazu führen, dass ein Opfer bis zum 33. (statt heute 25.) Altersjahr Strafanzeige erstatten kann. Die Schweiz gleicht ihren Fristenlauf damit den meisten anderen europäischen Staaten an. Nur Portugal, England und Wales kennen keine derartigen Spezialbestimmungen.

«Recht auf Vergessen»

Weiter mochte die Politik den Initianten allerdings nicht entgegenkommen. Die Unverjährbarkeit, wie sie die Initiative fordert, stand mit Verweis auf die Verhältnismässigkeit ausser Diskussion:

Denn unverjährbar sind heute nicht einmal Mord und Totschlag, sondern ausschliesslich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit, Kriegsverbrechen und qualifizierte terroristische Handlungen.

Das Prinzip, Delikte nach einer gewissen Frist strafrechtlich nicht mehr zu verfolgen, ist in den meisten Rechtsordnungen verankert. Es beruht auf dem «Recht auf Vergebung und Vergessen und auf der heilenden Wirkung des Zeitablaufs», wie der Bundesrat in seiner Botschaft schreibt.

Aber auch praktische Gründe werden für die Verjährungsfristen ins Feld geführt: Je länger eine Tat zurückliegt, desto schwieriger wird es, sie zu beweisen. Das birgt die Gefahr von Justizirrtümern, kann aber auch für die Opfer höchst frustrierend werden:

Wer sich nach Jahren endlich durchgerungen hat, seinen Fall vor Gericht zu bringen, dem ist am allerwenigsten mit dem Freispruch des Täters «in dubio pro reo» geholfen. So lehnt selbst die Organisation «Kinderschutz Schweiz» die Initiative ab. Sie fordert aber weiterhin eine Verlängerung der Verjährungsfrist von 15 auf 20 Jahre.

Sympathien bis in die SP

Die Initiative wird nur von der politischen Rechten unterstützt. Doch die Initiative scheint nicht von vornherein chancenlos. Denn ihre Forderung geniesst parteiübergreifend Sympathien. CVP-Präsident Christophe Darbellay etwa sitzt im Initiativkomitee. Er unterstütze das Anliegen weiterhin, sagt Darbellay auf Anfrage, füge sich aber dem Nein seiner Partei und werde sich nicht persönlich dafür engagieren.

Auch SP-Nationalrätin Bea Heim hat im Rat für die Initiative gestimmt – «um ein Zeichen zu setzen», sagt sie. «Angesichts der Leiden der Opfer greift für mich die rein juristische Argumentation gegen die Initiative zu kurz.»