Indiskretionen Das Verfahren wegen möglicher Dienstgeheimnisverletzungen durch die Luftwaffenspitze ist ad acta gelegt worden. Die Militärjustiz kam zum Schluss, dass weder dem Luftwaffenchef noch einer anderen Person ein strafbares Verhalten vorgeworfen werden könne. Armeechef André Blattmann habe entschieden, dass er dem militärischen Untersuchungsrichter folge und dem Verfahren keine weitere Folge gebe. Dies teilte ein Sprecher der Militärjustiz mit. Er bestätigte damit einen Bericht von «Tages-Anzeiger» und «Bund». Hintergrund ist das auf Eis gelegte Luftabwehrprojekt Bodluv. Die wegen Indiskretionen geführten Ermittlungen wurden mangels Aussicht auf Erfolg eingestellt. (sda)