IMPFSCHÄDEN: Impfung mit schweren Folgen

Der Impfstoff Pandemrix, der gegen die Schweinegrippe eingesetzt wurde, soll Schlafkrankheiten ausgelöst haben. Schweden entschädigt Betroffene mit bis zu einer Million Euro. Die Schweizer Behörden bezweifeln den Zusammenhang.

Tobias Bär
Drucken
1,3 Millionen Schweizer liessen sich gegen das H1N1-Virus impfen. (Bild: ky/Ennio Leanza)

1,3 Millionen Schweizer liessen sich gegen das H1N1-Virus impfen. (Bild: ky/Ennio Leanza)

BERN. 2009 war das Virus H1N1 allgegenwärtig. Nach dem Ausbruch in Mexiko verbreitete sich die pandemische Grippe, die als «Schweinegrippe» etikettiert wurde, weltweit und forderte gemäss der Weltgesundheitsorganisation WHO 18 500 Todesopfer.

Auch in der Schweiz herrschte helle Aufregung. Die Behörden hielten die Bevölkerung an, sich häufig mit Seife die Hände zu waschen und auf Händeschütteln und Umarmungen zu verzichten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestellte 13 Millionen Impfdosen und verkündete Ende Oktober 2009: «Die Impfungen können Mitte November beginnen.» Rund 1,3 Millionen Personen liessen sich einen der drei zugelassenen Impfstoffe spritzen. In der Mehrheit der Fälle handelte es sich um Pandemrix, hergestellt vom britischen Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline.

Neun Fälle in der Schweiz

Später gingen bei der Europäischen Arzneimittelbehörde beunruhigende Meldungen ein. Mit Pandemrix geimpfte Personen litten an exzessiver Tagesschläfrigkeit oder schliefen gar unerwartet und plötzlich ein – sie waren an Narkolepsie erkrankt. Im November 2010 meldete die Heilmittelbehörde Swissmedic die ersten drei Fälle in der Schweiz. Heute sind bei Swissmedic neun Fälle von Schlafkrankheiten nach Impfungen registriert, wie Sprecher Lukas Jaggi sagt. Acht davon betreffen Pandemrix, einer einen anderen H1N1-Impfstoff. «Die letzte Meldung stammt aus dem Jahr 2014», so Jaggi.

«Ein Beweis liegt nicht vor»

Die Frage ist: Besteht ein kausaler Zusammenhang? Hat sich für jene, die sich mit Pandemrix impfen liessen, das Risiko einer Narkolepsie-Erkrankung erhöht? Seit 2010 sind mehrere Studien zum Schluss gekommen: ja. Das Risiko für Geimpfte liege bis zu 15mal höher als für Ungeimpfte. Die Studien stammen vor allem aus Finnland und Schweden, wo besonders viele Fälle gezählt wurden. «Der Befund wird von anderen Studien aus anderen Ländern nicht bestätigt», sagt Swissmedic-Sprecher Jaggi. «Es gibt starke Signale aus nordischen Ländern, aber ein eigentlicher Beweis für den Zusammenhang liegt nicht vor.»

Zusammenhang wahrscheinlich

Der Neurologe Johannes Mathis betreut am Berner Inselspital Narkolepsie-Patienten und hat an einem Anfang Jahr veröffentlichten Bericht zu den Schweizer Fällen mitgearbeitet. Vorbedingung für eine Narkolepsie-Erkrankung sei eine entsprechende genetische Veranlagung, so Mathis. Zudem brauche es einen Auslöser, «zum Beispiel die Schweinegrippe-Impfung». Weitere mögliche Auslöser von Narkolepsie sind Infektionskrankheiten wie Angina oder das H1N1-Virus selber. «In den neun bekannten Fällen ist es aber wahrscheinlich, dass die Impfung das auslösende Moment war», so Mathis.

Die im Vergleich zu den skandinavischen Ländern kleine Fallzahl in der Schweiz führt der Experte darauf zurück, dass die Pandemrix-Impfung in Skandinavien vor allem bei Kindern und Jugendlichen ein höheres Narkolepsie-Risiko zur Folge hatte. Swissmedic hatte den Impfstoff aber nur für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Unter den neun registrierten Fällen befindet sich allerdings auch ein Kind unter zehn Jahren.

Eine Million pro Opfer

Für den Neurologen Mathis überwiegen die Vorteile der Impfung die Nachteile. Trotzdem: Eine vom Bund empfohlene Impfung hatte offenbar in Einzelfällen bleibende Schäden zur Folge – das führt zur Frage, ob die Opfer finanzielle Ansprüche geltend machen können. Das Gesetz sieht Entschädigungen bei Schäden durch eine behördlich empfohlene Impfung vor. Dies, wenn der Schaden nicht anderweitig gedeckt wurde – etwa über die Arzthaftung oder den Hersteller des Impfstoffs. Sind Entschädigungsgesuche aber nicht von vornherein aussichtslos, wenn der Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung gemäss Swissmedic nicht zu belegen ist? «Die Kausalität müsste in jedem Einzelfall geprüft werden», sagt Daniel Koch, Leiter der Abteilung Übertragbare Krankheiten im Bundesamt für Gesundheit.

Schweden hat ein anderes Vorgehen gewählt. Das dortige Parlament sprach im Mai jedem der mehr als 300 anerkannten Opfer eine Entschädigung von bis zu einer Million Euro zu. Finnland entschädigt die Betroffenen mit insgesamt 22 Millionen Euro.

Keine Genugtuung

Anfang Jahr trat in der Schweiz das neue Epidemiengesetz in Kraft. Gemäss diesem haben Personen bei Impfschäden von einer gewissen Schwere neben einer allfälligen Entschädigung Anspruch auf eine Genugtuung von bis zu 70 000 Franken. Das Gesetz greift aber nur bei Impfschäden, die ab 2016 entstanden sind. Für die Betroffenen kommt erschwerend hinzu, dass Anfang Jahr auch die Zuständigkeit geändert hat: Neu ist die Beurteilung von Entschädigungsgesuchen Sache des Bundes. Alle Fälle vor 2016 und somit auch die Schweinegrippe-Impfungen fallen hingegen in die Zuständigkeit der Kantone. «Das BAG bietet den Kantonen aber seine Hilfe bei der Abwicklung entsprechender Anfragen an», sagt Daniel Koch. Bei der Schweizerischen Narkolepsie Gesellschaft, die sich für die Betroffenen einsetzt, spricht man von einem Schwarzpeterspiel, Bund und Kantone schöben sich die Verantwortung gegenseitig zu.

Pandemrix wird in der Schweiz seit dem Ende der Schweinegrippe-Pandemie im Sommer 2010 nicht mehr eingesetzt.