HOFSCHLACHTUNG: Würdiges Sterben auf dem Hof

Bauern dürfen ihre Tiere auf dem eigenen Hof nur schlachten, wenn sie das Fleisch selber essen. Der Obwaldner Nationalrat Karl Vogler möchte die tierfreundliche Nische jetzt per Vorstoss öffnen.

Eva Novak
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Schafe in einem Gehege in Vals. (Bild: Gian Ehrenzeller/Keystone (Vals, 17. September 2015))

Schafe in einem Gehege in Vals. (Bild: Gian Ehrenzeller/Keystone (Vals, 17. September 2015))

Eva Novak

In ihren letzten Lebensstunden sind auch «glückliche» Rinder oder Schafe, die mit Artgenossen auf der Weide aufwachsen durften, alles andere als glücklich. Sie werden eingefangen, von der vertrauten Herde getrennt, in einen Lastwagen gepfercht, durchs Land gekarrt und am Ende im Schlachthof ausgeladen, wo unzählige Leidensgenossen muhen oder blöken.

Diesen Stress wollte eine Obwaldner Biolandwirtin, die im Nebenerwerb gut zwei Dutzend Spiegelschafe und einige Mutterkühe hält, ihren Tieren ersparen. Bevor einem ihrer Schafe das letzte Stündlein schlägt, sollte ein Störmetzger auf den Hof kommen, um das Tier in seiner gewohnten Umgebung fachmännisch betäuben und ausbluten zu lassen. Danach sollte dieses umgehend in einen Schlachthof zur Zerlegung überführt werden. So lautete zumindest der Plan. Doch das Veterinäramt der Urkantone durchkreuzte ihn, indem es das Gesuch um Hofschlachtung über mehrere Instanzen ablehnte. Die Veterinärämter anderer Kantone sind zwar bisweilen weniger streng. Tatsache ist aber: Das Tierschutzgesetz will zwar den Tieren unnötigen Stress ersparen, das Lebensmittelgesetz jedoch erlaubt das Schlachten grundsätzlich nur in Schlachtanlagen. Auf dem eigenen Hof darf der Bauer das Vieh sogar durch einen Fachmann nicht töten lassen – ausser er konsumiere das Fleisch selber. Nicht mal seinen Angehörigen darf er es verschenken.

Hygiene kontra Tierwohl

Verkauft werden darf einzig Fleisch von auf dem Hof geschlachteten Tieren, die verunfallt sind und denen der Transport ins Schlachthaus nicht mehr zuzumuten war. Dabei sind die hygienischen Bedingungen nicht immer optimal – obwohl Hygiene eigentlich ein Hauptgrund ist für das Verbot der Hofschlachtung.

Das mache keinen Sinn, ist der Obwaldner CSP-Nationalrat Karl Vogler überzeugt. Der Rechtsanwalt, der selber aus einer Bauernfamilie stammt, setzt sich mit einem Vorstoss dafür ein, dass jene Tierhalter, die ihre Tiere auf dem eigenen Hof schlachten wollen, dies nicht nur für den Eigengebrauch können. Ein Fachmann soll das Tier auf dem Hof töten und in einem bewilligten Schlachthaus weiter verarbeiten. Mit diesem Wunsch steht er nicht allein: Das Postulat, das er kommende Woche einreicht, wurde von mehr als 50 Mitgliedern aller Fraktionen unterzeichnet, vom SVP-Bauern bis zum Tierschützer aus den Reihen der Grünen. Unterstützt wird die Forderung von der Tierschutzorganisation KAG Freiland. Zwar sei nicht jeder Betrieb für Hofschlachtung geeignet, sagt Co-Geschäftsleiterin Tanja Kutzer: «Man muss schauen, was aus Sicht des Tieres und der Hygiene nötig ist.» Der Betriebsleiter oder die -leiterin müsse es wollen, die Gegebenheiten auf dem Hof müssten passen, und es brauche einen Störmetzger in der Nähe. Unter diesen Bedingungen sei die Möglichkeit von Hofschlachtungen «sehr zu begrüssen».

Den Tod der Kreatur nicht delegieren

Ähnlich äussert sich Antoine F. Goetschel, Präsident von «Global Animal Law», der weltweiten Vereinigung für eine bessere Rechtsstellung des Tieres. Es zeuge von einem würdigen Umgang mit der Kreatur, «wenn ein Landwirt den Tod seines Tiers nicht delegiert, sondern es selber in den Tod begleitet». Wer das tue, habe eine nähere Beziehung zum Tier aufgebaut, sagt der ehemalige Tieranwalt des Kantons Zürich. Massenschlachtungen sind laut Vogler auch bei einer Freigabe nicht zu befürchten: Wegen des höheren Preises werde solches Fleisch immer ein Nischenprodukt bleiben. Etwas für Menschen, die nur selten Fleisch essen und nur von Tieren, die ein schönes Leben hatten – und die bereit sind, dafür mehr zu zahlen.

Auch für das darbende Metzger-Gewerbe sieht der Obwaldner eine Chance: «Wenn die Branche will, dass der Fleischkonsum nicht weiter sinkt, sollte sie sich auf die gestiegenen Ansprüche einer sensibilisierten Kundschaft einstellen.» Die Branche selbst denkt allerdings noch nicht so weit. Im Schweizer Fleisch-Fachverband, dem vom Dorfmetzger bis zur Grossmetzgerei alle angehören, waren Hofschlachtungen bisher kein Thema, wie dieser Zeitung auf Anfrage beschieden wurde. Immerhin: Man werde es verbandsintern noch anschauen.