Geschlechtsumwandlung: Krankenkasse muss zahlen

Rüffel für das Bundesgericht, das einer Transsexuellen die Krankenkassengelder für die Geschlechtsumwandlung verweigert hatte.

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Strassburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat gestern die Beschwerde der Frau gutgeheissen, die sich 2004 im Alter von 67 Jahren ihr männliches Geschlecht chirurgisch hatte umwandeln lassen. Ihre Krankenkasse weigerte sich jedoch, die Kosten zu übernehmen. Das Bundesgericht gab der Kasse 2006 recht und verneinte ihre Leistungspflicht, da im Zeitpunkt der Operation die von der Rechtsprechung verlangte zweijährige Beobachtungsphase nicht abgeschlossen gewesen sei. Die Einhaltung dieser Frist stelle in jedem Fall eine Voraussetzung für die Kostenübernahme dar.

Schweiz «zu wenig flexibel»

Laut dem EGMR hat das Bundesgericht mit seinem rigiden Beharren auf Einhaltung der Zweijahresfrist das Recht der Betroffenen auf Achtung des Privatlebens (Artikel 8 EMRK) verletzt. Die Schweiz wird verurteilt, der Frau 15 000 Euro Genugtuung und 8000 Euro Kostenersatz zu zahlen. Nach Ansicht der Richter in Strassburg wäre angesichts des Alters der Betroffenen und ihrem dringenden Wunsch nach einer raschen Umwandlung ein flexiblerer Umgang mit der Zweijahresfrist angezeigt gewesen.

Aus Rücksicht auf Familie

Dabei sei zu beachten, dass der späte Entscheid zur Geschlechtsumwandlung einzig durch die Rücksicht gegenüber der Ex-Gattin und den Kindern bedingt gewesen sei. Sie habe den Eingriff bewusst bis nach dem Tod der Ehefrau und bis zur Volljährigkeit der Kinder hinausgezögert.

Eine zusätzliche Verletzung der EMRK sieht das Gericht darin, dass der Frau nicht gestattet wurde, vor Bundesgericht medizinische Experten aufzubieten, um die Ernsthaftigkeit ihres Anliegens und die Dringlichkeit der Operation beweisen zu können. Ausserdem hält das Gericht fest, dass die Medizin Fortschritte bei der Feststellung von echtem Transsexualismus gemacht hat. Das Bundesgericht habe dieser Entwicklung keine Rechnung getragen. (sda)