Für Kriminelle ändert sich nichts

Die SVP schürt Ängste vor der Einwanderung Krimineller aus dem Osten. An den Einreisemodalitäten für Personen aus Rumänien und Bulgarien ändert sich mit Ausdehnung der Personenfreizügigkeit jedoch praktisch nichts.

Stefan Schürer
Drucken
Leichte Einreise in die Schweiz: Rumänen und Bulgaren benötigen bereits heute kein Visum.

Leichte Einreise in die Schweiz: Rumänen und Bulgaren benötigen bereits heute kein Visum.

Die Gegner der Bilateralen malen den Teufel an die Wand: Ein Ja zur Personenfreizügigkeit bringe eine «unkontrollierte Einwanderung» und «immer mehr Ausländerkriminalität», heisst es in den Inseraten des Nein-Komitees. SVP-Parteipräsident Toni Brunner warnte vergangene Woche, mit der Personenfreizügigkeit könnten Ausländer in der Schweiz ihre kriminelle Energie entfalten. Besonders im Visier hat die SVP die Roma. Hunderttausende von rumänischen Roma wollten in den Westen, sagte Nationalrat Walter Wobmann im Parlament.

Die Kampagne der Gegner erweckt so den Eindruck, die Schweizer Grenzen seien derzeit für Rumänen und Bulgaren noch dicht, während bei einem Ja sämtliche Schranken fallen würden. Doch dies ist falsch, wie ein Blick auf die einschlägigen Bestimmungen zeigt.

Die Situation heute:

Für einen Aufenthalt von maximal drei Monaten können rumänische und bulgarische Staatsangehörige bereits seit 2004 ohne Visum oder Bewilligung in die Schweiz einreisen. Solange sie privat logieren, besteht keine Meldepflicht des Gastgebers. Dies bedeutet, dass eine Kontrolle, wie lange jemand in der Schweiz ist, praktisch nicht möglich ist. Schwierig zu kontrollieren ist auch, ob die einreisende Person vorschriftsgemäss über genügend Geld verfügt, um ihren Lebensunterhalt in der Schweiz zu finanzieren. Schweizer Grenzwächter haben aber zumindest auf dem Papier eine entsprechende Kontrollbefugnis. Bei täglich Hunderttausenden von Personen, welche in die Schweiz einreisen, ist eine systematische Kontrolle allerdings keine realistische Option.

Die Situation bei einem Ja:

Stimmt das Volk der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit zu, ändert sich an den Einreisemodalitäten für Personen aus Rumänien und Bulgarien nur wenig. Wie bis anhin können diese ohne Visum in die Schweiz einreisen. Neu erhalten sie aber das Recht, während sechs Monaten eine Stelle zu suchen. Aus diesem Grund sind Nachforschungen der Grenzwächter über die finanzielle Situation des Einreisewilligen nicht mehr zulässig.

Fazit: Alles bleibt beim alten

Die Analyse zeigt: Für Kriminelle aus Rumänien und Bulgarien ändert sich mit den Bilateralen kaum etwas, wie auch das Integrationsbüro des Bundes bestätigt. «Das Freizügigkeitsabkommen regelt den Arbeitsmarkt, nicht polizeiliche Massnahmen», heisst es dort. Das Stimmvolk kann deshalb potenziellen Verbrechern am 8. Februar keine Steine in den Weg legen. Dies ist Aufgabe der Grenzwache: Besteht der begründete Verdacht auf kriminelle Handlungen, kann die Schweiz der betreffenden Person die Einreise verweigern – unabhängig vom Ausgang der Volksabstimmung.

Den Hauptteil der Arbeit verrichten jedoch nicht die Schweizer Grenzwächter, sondern ihre Kollegen an der Schengen-Aussengrenze. Denn noch sind Rumänien und Bulgarien im Gegensatz zur Schweiz nicht Teil des Schengen-Raums. Während aber an der Schweizer Grenze mit dem Beitritt zu Schengen keine systematischen Personenkontrollen mehr durchgeführt werden, wird an den Schengen-Aussengrenzen streng kontrolliert.

Kritik der Gegner

Exponenten der SVP halten allerdings an ihrer Sicht fest. Für den St. Galler Nationalrat Lukas Reimann ist es für Kriminelle bei einem Ja noch einfacher, in die Schweiz einzureisen. «Ein Krimineller kann als Selbständiger oder Grenzgänger kommen und so in der Schweiz bleiben», sagt Reimann. Auf einem anderen Blatt steht, ob er dies auch tun wird. Denn hierfür müsste er sich bei den Behörden anmelden.