Verjährung Die Rechtskommission des Nationalrates ist mit den Ergebnissen des runden Tisches zu Asbest zufrieden. Aus ihrer Sicht sind Änderungen des Verjährungsrechts nun nicht mehr erforderlich. Mit 13 zu 11 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Vorlage zur Revision des Verjährungsrechts abzuschreiben. Die Arbeiten des runden Tisches hatten zur Gründung der Stiftung «Entschädigungsfonds für Asbestopfer» geführt. Sie halte diese Lösung für ausreichend und angemessen. Spricht sich auch die Ständeratskommission für eine Abschreibung aus, können die Räte darüber entscheiden. Ein zentrales Element der Vorlage ist die Frage, wie mit verjährten Ansprüchen von Asbestopfern umgegangen werden soll. National- und Ständerat konnten sich aber nicht einigen.
Dank der neuen Asbest-Stiftung können Opfer und ihre Angehörigen auf finanzielle Unterstützung aus einem Fonds hoffen. Anrecht auf Entschädigung haben Personen, die nach 2006 an einem asbestbedingten bösartigen Tumor erkrankt sind. Gemäss dem Schlussbericht des runden Tisches erkranken in der Schweiz jährlich rund 120 Personen an einem bösartigen Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich, weil sie eine krebserregende Menge Asbestfasern eingeatmet haben. (sda)