Der Urheber der Wiedergutmachungsinitiative, Guido Fluri, fordert eine raschere Bearbeitung der Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag. Er ist mit einem Brief an Justizministerin Simonetta Sommaruga gelangt.
Es schien, als komme das dunkle Kapitel langsam zu einem Ende: Im Februar traf sich der Runde Tisch, der die bis 1981 in der Schweiz angeordneten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen aufarbeitete, ein letztes Mal. Die Initianten der Wiedergutmachungsinitiative liessen verlauten, die Gerechtigkeit sei ein Stück weit wiederhergestellt.
Dies mit Blick auf die angestossene wissenschaftliche Aufarbeitung und die 25000 Franken für jedes ehemalige Heim- oder Verdingkind. Diesem Solidaritätsbeitrag hatte das Parlament als Gegenvorschlag zur Initiative zugestimmt. Die Opfer konnten sich bis Ende März beim Bund melden, etwas mehr als 9000 taten dies. Und doch sagt Guido Fluri, der Urheber der Wiedergutmachungsinitiative: «Ich habe ein ungutes Gefühl.»
Der Grund: Die Betroffenen warten ungeduldig auf die Antwort auf ihr Gesuch, bei vielen schwingt dabei aufgrund des erlittenen Unrechts grosses Misstrauen gegenüber den Behörden mit. «Wir alle haben unterschätzt, was es mit den Betroffenen macht, wenn sie lange auf den Beitrag warten müssen», sagt Fluri.
Der Initiant ist am Mittwoch mit einem Brief an Justizministerin Simonetta Sommaruga gelangt. Darin fordert er eine raschere Bearbeitung der Gesuche. Fluri will dies nicht als Kritik am zuständigen Bundesamt für Justiz (BJ) verstanden wissen. Die Verantwortlichen bemühten sich nach Kräften, die personellen Ressourcen reichten aber nicht aus. Nach Angaben des Bundesamtes wurden bis Mitte Juli rund 1800 Gesuche bearbeitet und grösstenteils ausbezahlt.
Fluri bietet dem BJ die Unterstützung seiner Stiftung an, um die Gesuche schneller abarbeiten zu können – wobei er sich bewusst ist, dass der Beizug von Externen mit den Bestimmungen des Datenschutzes kollidieren könnte. Antworten erhofft sich Fluri von der nächsten Sitzung der beratenden Kommission, die das Justizdepartement 2017 eingesetzt hat. Diese findet Ende August statt. «Wenn sich nichts bewegt, dann muss ich die Kommission wohl verlassen», sagt Fluri.
In diesem Fall will der Unternehmer seine Beziehungen zum Parlament spielen lassen und einen Vorstoss zur Verkürzung der gesetzlichen Frist veranlassen. Gemäss den geltenden Bestimmungen muss der Bund die Gesuche spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, also bis Ende März 2021, fertig bearbeitet haben. Fluri hat einen anderen Zeitplan im Kopf:
«In meinen Augen müsste das bis Mitte 2019 passieren.»
Vor zwei Wochen hatte bereits eine überparteiliche Westschweizer Gruppierung in einem Brief an Bundespräsident Alain Berset ihr Unverständnis über die Behandlungsdauer ausgedrückt. Diese sei zu lange, obwohl nur 9000 statt der erwarteten 12000 bis 15000 Gesuche eingegangen seien.
Iris Widmer vom Bundesamt für Justiz sagt: «Wir haben Verständnis, dass die Bearbeitung der Gesuche einigen Personen zu lange zu dauern scheint.» Die teilweise umfangreichen Akten müssten aber gesichtet und gelesen werden, in einigen Fällen seien zusätzliche Nachfragen und Abklärungen nötig. «Für jede Person hat es Zeit und Kraft gekostet, ein Gesuch einzureichen. Sie hat es verdient, dass dieses achtsam gelesen und bearbeitet wird», sagt Widmer.
Schliesslich sei man es auch den Steuerzahlern schuldig, dass keine Solidaritätsbeiträge zu Unrecht ausbezahlt würden. Das BJ werde den Zeitrahmen bis Ende März 2021 aber selbstverständlich nicht künstlich ausschöpfen, so Widmer: «Wir arbeiten so schnell wie möglich.»
Das Bundesamt für Justiz behandelt Gesuche von schwer erkrankten Opfern und von solchen, die älter als 75 Jahre sind, prioritär. Vorgezogen werden auch Gesuche von Personen, deren Opfereigenschaft bereits früher abgeklärt wurde.
Bis März 2019 will das Bundesamt für Justiz diese dringlichen Fälle fertig bearbeitet haben. In den Augen der Westschweizer Gruppierung besteht trotzdem die Gefahr, dass einige Opfer das Geld nicht mehr bei guter Gesundheit erhalten – oder dass es gar zu spät sein könnte. Stirbt eine Person während der Bearbeitungszeit, dann geht der Solidaritätsbeitrag an die Erben.