Roger Schneeberger, Generalsekretär der Justiz- und Polizeidirektoren, nimmt Stellung zu den Vorwürfen der Fans.
Roger Schneeberger: Es ist das gute Recht der Fans, eine Beschwerde einzureichen. Für uns ist das auch gar nicht so schlecht. Derzeit gibt es viele unqualifizierte Behauptungen, dass das Konkordat gegen das Grundrecht verstossen solle. Das Bundesgericht kann diese entkräften und Klarheit schaffen.
Schneeberger: Nein. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) hat das Konkordat von Rechtsspezialisten überprüfen lassen, und wir sind überzeugt, dass wir in keinem Punkt gegen Grundrechte verstossen.
Schneeberger: Wenn das Bundesgericht zum Schluss gelangen sollte, dass eine Bestimmung gegen ein Grundrecht verstösst, würde sie einfach nicht angewendet. Das übrige Konkordat würde weiter gelten.
Schneeberger: Die Kantone Zürich und Bern sind sehr wichtig, weil dort vier Fussballclubs und fünf Eishockeyclubs der obersten Liga zu Hause sind. Ich bin sicher, dass die beiden Kantone beitreten werden und dass das Hooligan-Konkordat letztlich flächendeckend zustande kommt.
Schneeberger: Dann würden Fans aus einem nicht beigetretenen Kanton bei Auswärtsspielen in anderen Kantonen trotzdem gemäss Konkordat behandelt. Die Leidtragenden wären dann die Sicherheitsbehörden einzelner Kantone, weil sie weniger Handhabe gegen gewalttätige Fans hätten. Unschön wäre auch, dass die Anhänger der Clubs unterschiedlich behandelt würden.
Schneeberger: Das stimmt nicht! Das Konkordat enthält nur präventive Massnahmen: Ein Rayonverbot, die Meldepflicht und alkoholfreies Bier bei Hochrisikospielen sind alles Instrumente zur Gewaltprävention. Und in den Empfehlungen zur Umsetzung des Konkordats verlangen wir von jedem Club, dass er ein Fan- und Präventionskonzept vorlegt.
Schneeberger: Das ist eine Unterstellung, die weder Hand noch Fuss hat. Wenn sich Fans halbwegs korrekt verhalten, dann merken sie kaum etwas vom Konkordat. Wir sind keine Freunde von «Nulltoleranz». Deshalb gibt es für Tief-, Mittel- und Hochrisikospiele ja unterschiedliche Regimes. Bei den erstgenannten Kategorien empfehlen wir weder Kombitickets noch Alkoholeinschränkungen. Jede verfügte Auflage muss verhältnismässig sein. Es ist jeweils die mildeste Massnahme anzuwenden, die geeignet ist, eine Gefährdung der Zuschauer zu verhindern.
Interview: René Rödiger