«Das hat hoffentlich ein Ende»

BERN. Die St. Galler CVP-Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz kann aufatmen. Die Rechtskommission des Nationalrats will ihre Immunität nicht aufheben.

Jürg Ackermann
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Lucrezia Meier-Schatz (Bild: ky)

Lucrezia Meier-Schatz (Bild: ky)

Der Entscheid fiel mit 17:8 Stimmen deutlich. Der Antrag stiess ausserhalb der SVP kaum auf Sympathien. Damit kann Meier-Schatz auch der Debatte in den Räten gelassen entgegenblicken: In der Vergangenheit ist das Parlament in Immunitätsfragen praktisch immer den Empfehlungen der Kommission gefolgt. Die St. Galler Nationalrätin, die gestern vor der Rechtskommission Stellung nehmen konnte, reagierte dementsprechend erleichtert. Die ständigen Angriffe hätten dazu geführt, dass sie über ihre politische Arbeit kaum mehr wahrgenommen worden sei, sagte Meier-Schatz auf Anfrage. «Das hat jetzt hoffentlich ein Ende.»

Komplott-Vorwurf

Die Rechtskommission des Nationalrats musste über die Immunität der St. Galler Nationalrätin befinden, nachdem Christoph Blocher Strafanzeige erstattet hatte. Daraufhin stellte Staatsanwalt Thomas Hug der Kommission den Antrag, die Immunität von Meier-Schatz aufzuheben, um eine Strafuntersuchung einleiten zu können. Der Vorwurf, den Blocher erhob, war happig: Meier-Schatz habe zusammen mit dem früheren FDP-Nationalrat Jean-Paul Glasson und der Bundesanwaltschaft in der Affäre um den H-Plan ein Komplott geschmiedet, um ihn aus dem Amt zu drängen.

Das sieht die Rechtskommission des Nationalrats nun anders: Selbst wenn die eine oder andere Aussage im nachhinein als unvorsichtig erscheinen mochte, gebe es keinen Grund zur Annahme, dass Meier-Schatz an der Pressekonferenz vom 5. September 2007 eine Straftat begangen habe. Dass Blocher das Gefühl habe, es sei Druck auf ihn ausgeübt worden, habe vielmehr mit den Untersuchungen zu tun, welche die «GPK in Ausübung ihrer Oberaufsicht über die Exekutive» führte. Offensichtlich setzte sich in der Kommission auch das Bestreben durch, mit der Aufhebung der Immunität «sehr vorsichtig» zu sein. Sonst riskierten Parlamentarier zunehmend, mit möglicherweise politisch motivierten Strafanzeigen in ihrer Arbeit behindert zu werden. Auf diesen Standpunkt hatte sich im vergangenen Dezember schon der Ständerat gestellt, als es um die Aufhebung der Immunität von Toni Brunner ging. Die kleine Kammer verzichtete im Gegensatz zum Nationalrat darauf, dem Gesuch zu folgen. Brunner wird verdächtigt, einen geheimen GPK-Bericht ans Departement des damaligen Bundesrats Blocher weitergeleitet zu haben.

Knapp für Eintreten

Trotz dieser Bedenken fand eine Kommissionsminderheit, es sei zweifelhaft, ob sich Meier-Schatz und Glasson damals an die Beschlüsse der GPK gehalten haben. Sie hätten gegen die Vorsichtsregel verstossen, als sie Sachverhalte öffentlich darlegten, die nicht alle hatten überprüft werden können. Die Immunität sei deshalb aufzuheben. Zu entscheiden hatte die Kommission zu Beginn der Sitzung, ob auf das Gesuch um Aufhebung der Immunität überhaupt einzutreten sei. Eine knappe Mehrheit kam zum Schluss, dass die Äusserungen von Meier-Schatz an besagter Pressekonferenz in eindeutigem Zusammenhang mit ihrer amtlichen Tätigkeit gestanden haben.